Rohlinge für Geschäftszwecke bald billiger?

Darf die GEMA bald keine Gebühr mehr für Rohlinge verlangen?

Heute wurde EU-weit entschieden, dass für gewerblich genutzte Rohlinge keine Zuschläge von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA verlangt werden dürfen. Nun muss die neue Entscheidung in nationalen Gesetzen umgesetzt werden. (Eric Herrmann, 22.10.2010)
 
Rohlinge für Geschäftszwecke bald billiger? Laut EuGH wohl möglich.
 
Rohlinge für Geschäftszwecke bald billiger? Laut EuGH wohl möglich. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Verwertungsgesellschaften nicht für private und gewerblich erworbene Rohlinge pauschal Gebühren verlangen dürfen. Zu dem Urteil kam man im Zuge eines Rechtsstreits zwischen dem spanischen Rohling-Produzenten Padawan und der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE.

Das Unternehmen wollte sich weigern, die "Abgaben für Privatkopien" an die SGAE zu entrichten. Der erste Prozess ging zugunsten der Verwertungsgesellschaft aus, doch im Berufungsprozess vor dem spanischen Höchstgericht berief sich Padawan auf die EU-Richtlinie 2001/29, in der festgeschrieben ist, dass für nicht-privat genutzte Leermedien keine Gebühr erhoben werden darf.

Damit gelangte das Verfahren auf EU-Ebene. Der EuGH entschied in gewisser Weise zugunsten der Verwertungsgesellschaft. Es hieß dort:
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass ein Zusammenhang zwischen der Anwendung der zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs bestimmten Abgabe auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung und dem mutmaßlichen Gebrauch dieser Anlagen zum Zweck privater Vervielfältigungen notwendig ist. Folglich ist die unterschiedslose Anwendung der Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, nicht mit der Richtlinie 2001/29 vereinbar.
Nun müssen die einzelnen EU-Staaten diese Entscheidung in die Praxis umsetzen. Eine radikale Möglichkeit wäre das generelle Verbot von Sicherungskopien. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Gebühren der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA gewerblichen Rohling-Käufern zurückerstattet werden würden.

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Aktuelle Kommentare
IronheadHaynes
PCGH-Community-Veteran
25.10.2010 14:20
AW: Darf die GEMA bald keine Gebühr mehr für Rohlinge verlangen?

Da hab' bin ich nicht so sachkundig, ich weiß nur, dass Independent- und kleinere Künstler reinzahlen müssen, aber nicht entsprechend viel zurüvk bekommen - ein Verlustgeschäft also...

tolga9009
PC-Selbstbauer
24.10.2010 15:32
AW: Darf die GEMA bald keine Gebühr mehr für Rohlinge verlangen?

Eine Frage noch: wer kassiert eigentlich die GEMA-Gebühren? Eigentlich Urheber, oder nicht? Falls ja, dann melde ich mich auch bei denen, weil ich auch Urheber von vielen digitalen Fotos und digitalen Dokumenten bin, die ja irgendwann irgendwer kopieren könnte. Das richtet bei mir natürlich immens hohe finanzielle Schäden an!

IronheadHaynes
PCGH-Community-Veteran
24.10.2010 03:24
AW: Darf die GEMA bald keine Gebühr mehr für Rohlinge verlangen?

Ja eben. Das ist ja der größte Witz in Tüten:
Die Urheberrechtspauschale zahlen wir auf alle Arten von Datenträgern und Kopiergeräten unter dem Vorwand, auch nicht-kommerzielles Filesharing richte finanziellen Schaden an, was wiederum Kompensation durch diese Pauschale bedürfte. Damit haben wir praktisch bereits heute eine Kulturflatrate.
Nun könnte man natürlich meinen, dass im Sinne eines fairen Austauschs nun nicht-kommerzielles Filesharing dadurch legitimiert ist - als Gegenleistung, also sozusagen, denn immerhin zahlt man ja dafür - aber weit gefehlt. Die Rechteinhaber streichen die Gelder mit einem Selbstverständnis ein und erzählen uns weiterhin die Mär der um ihre Existenzgrundlage gebrachten Künstler, als sei nichts gewesen.

Deshalb sag' ich: Habt kein schlechtes Gewissen wegen Filesharing; habt ihr
alles schon bezahlt, aber seid vorsichtig.

 
 
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