Gerichtsurteil im Fall GEMA gegen Youtube: 600 Musikvideos könnten verschwinden [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Das Hamburger Landgericht hat die einstweilige Verfügung der GEMA zurückgewiesen. Es gebe keinen Grund für eine vorläufige Regelung, da die angemahnten Urherberrechtsverletzungen nicht dringlich seien, sondern schon länger bestehen würden. Damit hat das Landgericht keine Entscheidung in der eigentlichen Sache getroffen, sondern nur den von der GEMA gewünschten Antrag abgewiesen.
Doch auch zum eigentlichen Thema kam es zu einer Stellungnahme. Das Landgericht sieht die Tendenz, dass der GEMA "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch [...] zusteht". Die eigentliche Beurteilung müsste ein Hauptsacheverfahren klären, sofern dieses angestrengt wird und sich die Parteien nicht ohne gerichtliche Einmischung einigen könnten.
Mittlerweile gibt es auch Stellungnahmen der Parteien. Die GEMA bedauert die Entscheidung und will sich mit anderen Verwertungsgesellschaft beraten, ob das Urteil angefochten wird. Bei Google begrüßt man das Urteil naturgemäß, will aber wieder zurück an den Verhandlungstisch, um eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden.
Quelle:
Heise.deNoch im Mai 2010 waren die Verhandlungen zwischen der
GEMA und Youtube gescheitert. Zu diesem Zeitpunkt veranlasste die Musikverwertungsgesellschaft per einstweiliger Verfügung die Sperrung von 600 Musikclips, die auf der zu Google gehörenden Videoplattform Youtube gespeichert sind. Da die Titel weiterhin abrufbar waren, reichte die GEMA im Juli Klage gegen Youtube ein. Aus Sicht der Musikverwertungsgesellschaft wurden die Musikvideos illegal zum Ansehen angeboten. Acht weitere internationale Musikverbände unterstützen die GEMA.
Youtube wies Vorwürfe des illegalen Anbietens von Musikvideos zurück. Man sei willig, sich mit der GEMA zu einigen, jedoch nicht zu Konditionen, welche ein Minus-Geschäft für Youtube darstellen. Heute wird das Landgericht Hamburg ein Urteil fällen; wie dieses ausfallen wird, ist noch nicht absehbar. Bereits in der Vergangenheit wurde Youtube immer wieder der Urheberrechtsverletzung beschuldigt.
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PCGH-Community-Veteran
29.08.2010 19:48
Beispiel?
MfG
PCGH-Community-Veteran
29.08.2010 17:42
Klar, die gibt es. Diese Möglichkeiten fristen zurzeit jedoch leider noch ein Nischen-Dasein, so lange der Gesetzgeber nicht die Rahmenbedingungen an unsere Zeit anpasst:
- sellyourrights.com // Dort verkaufen die Künstler einmalig die Veröffentlichung ihrer Werke an sich, danach sind ihre Werke frei verfügbar; sämtliche Gewinne fließen ausschließlich zu den Künstlern
- flattr.com // Spenden-Portal mit Zukunft, auch hier kommen sämtliche Gewinne den Schaffenden zu
- etc.
Freizeitschrauber
28.08.2010 12:30
und wieder eine Möglichkeit der Zensur.