Ei-Pott jetzt nur noch Pott

Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert

Nachdem das Unternehmen Koziol durch einen richterlichen Beschluss dazu aufgefordert wurde, das eigene Produkt Ei-Pott, einen Eierbecher, zurückzuziehen oder umzubenennen, wurde nun die Urteilsbegründung veröffentlicht. Apple hat neben MP3-Playern auch Haushaltsgerätschaften unter der Marke Ipod schützen lassen. (Florian Schmidt, 25.08.2010)
 
Neues im Fall Eipott: Urteilsbegründung publiziert
 
Neues im Fall Eipott: Urteilsbegründung publiziert [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update vom 24.8.2010: Urteilsbegründung veröffentlicht
Mittlerweile veröffentlicht die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Terhaag & Partner die Urteilsbegründung im Fall Ei-Pott. Allem Anschein nach ist das Markenzeichen Ipod nicht nur für MP3-Player und ähnliche Geräte registriert, sondern auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche". Die Richter urteilen, dass die Verwendung der fremden Marke gegen die Etikette des Gewerbe und Handels verstoßen würde. Koziol würde durch die Namensähnlichkeit profitieren.

"Angesichts durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke Ipod, Warenidentität und klanglicher Identität zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen führt nach Auffassung des Senats kein Weg daran vorbei, hier eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu bejahen", erklären die Hamburger Richter.

Artikel vom 23.8.2010: Ei-Pott-Hersteller macht weiter
Es gibt Neuigkeiten im Fall Koziol gegen Apple. Auf die einstweilige Verfügung reagiert der Hersteller des ursprünglich Ei-Pott genannten Eierbechers damit, dass er jetzt nur noch Pott heißt. Er wird also weiter verkauft. Unter dem alten Namen würde ein Weiterverkauf von neuen Produkten eine teure Angelegenheit - ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro würde fällig werden. Ware auf Lager darf Koziol aber noch abverkaufen.

Der Firmenchef überlegt nun, eine Grundsatzverhandlung mit Apple über das Thema auszufechten.

Quelle: Aufrecht , Heise
 
 
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Aktuelle Kommentare
-Masterchief-
PCGHX-HWbot-Member
27.08.2010 23:48
AW: Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert

Quote: (Zitat von freyny80)
Zeigt mal wieder, wie lächerlich sich die Firma Apple verhält...

Mein Haus ist Apple-freie Zone !


Meins leider nicht
Mein Vater hat sich ein Eiphone 3GS gekauft
Ist schon geil... aber naja.

ruyven_macaran
Moderator
27.08.2010 23:46
AW: Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert

Quote: (Zitat von doghma)
Wenn selbst die Aussprache eines Wortes eine Verletzung zu sein scheint, warum entzieht man Apple nicht einfach den Markennamen iPod in Deutschland. Denn der Ei(er)pott war sicherlich zuerst da.


Eierpötte sind mir ehrlich gesagt nicht geläufig, man kann jeden Pott für Eier nehmen. Wie Owly aber schon ganz richtig angemerkt hat: Apple die Markenrechte zu entziehen ist ein Thema. Gegen eingetragene Markenrechte von Apple zu verstoßen ist ein ganz anderes.

Und Aussprachen sind schon lange Teil des Schutzes. Man erinnere sich an Mike Roe Soft gegen Microsoft. Der hat auch verloren, und das obwohl sein Softwarefirma schon länge Zeit nach ihm benannt war.

Quote: (Zitat von poiu)
Aus Marken rechtlicher Sicht ist das Urteil meines wissens nach absoluter Unsinn, bei Mercedes gibt es auch keine verwechelungsgefahr und die sind sich in der Anwendung sogar ähnlich.


Ähnlich? Schuwerk und Fahrzeug sind auf alle Fälle nicht zusammengefasst und wenn Karl Benz es versäumt hat, den Namen "Mercedes" für alles und jeden eintragen zu lassen, dann lässt sich da nur sehr schwer was machen.

hutMACHER
Komplett-PC-Käufer
26.08.2010 14:50
AW: Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert

Quote: (Zitat von Iceananas)
Das iPhone 4 funktioniert in dieser Weise sicherlich auch, wenn auch etwas unpräzise. Es sei denn du bist ne Frau

made my day.

 
 
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