Urteil in der Störerhaftung

WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Störerhaftung entschärft und darauf hingewiesen, dass bei leichten Vergehen eine Höchstgrenze von 100 Euro abgemahnt werden kann. Schadensersatz muss von privaten Personen nicht geleistet werden (Andreas Link, 12.05.2010)
 
WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt
 
WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Mittwoch ein wichtiges Urteil gesprochen: Die Störerhaftung bei einem ungesichertem WLAN wird deutlich eingeschränkt. Privatpersonen können künftig nicht mehr mit Schadensersatzklagen überzogen werden. Eine Unterlassungsklage ist aber weiterhin rechtens, wenn ein Dritter das nicht gesicherte WLAN missbraucht und Urheberrechtsverletzungen begeht.

Das Urteil würde im Rahmen einer Klage gegen eine Internetnutzerin gesprochen, von deren Anschluss ein Musiktitel heruntergeladen wurde. Die Angeklagte befand sich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub. Das Landgericht Frankfurt bestätigte zunächst die Forderung des Klägers nach Schadenersatz, Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. In nächster Instanz am Oberlandesgericht Frankfurt wurde das Schadensersatzurteil jedoch revidiert, da die Angeklagte nicht der Täter war.

Die als Abmahnanwälte bekannten Kanzleien dürfte das Urteil wenig erfreuen, denn das OLG Frankfurt weist darauf hin, dass in Absatz 2, Paragraph 97a eine Höchstgrenze von 100 Euro für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen hinterlegt ist. Diesen Teil gibt es bereits seit 2008. Zwar sei im oben genannten Fall dieser Paragraph noch nicht verabschiedet gewesen, aber der Fall wäre in diese Klausel gefallen. Zumindest entreißt das aktuelle Urteil den Abmahnanwälten die Grundlage, da hier hohe Gebühren und Schadenersatzforderungen aufgerufen werden, um Kasse zu machen.

Von der Sicherung des WLANs ist der Betreiber damit aber nicht entbunden. Maßnahmen zur Sicherung seien zu ergreifen, aber es sich nicht zumutbar, dass der private Betreiber des WLANs permanent in neueste Sicherungstechnik investiert. Zum Zeitpunkt der Installation des Routers muss dieser aber mit aktuell am Markt verfügbaren Mitteln gesichert sein. Wer dem nicht nachkommt, wird mit Klagen auf Unterlassung und Abmahnkosten bis 100 Euro rechnen müssen.
 
 
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Aktuelle Kommentare
Rayken
Freizeitschrauber
19.05.2010 12:08
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

WPA2 must have, Mac Adressen Filterung ist ein nettes feature , aber alleine ist das sinnlos.... zu mal du ja schon weisst, dass man Mac Adressen fälschen kann.

Gexi1105
Komplett-PC-Käufer
15.05.2010 20:54
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

Hi ihr,

muss man nun ein WPA2 Passwort in seinem Router einrichten auch wenn andere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden???

Ich habe bei mir quasi ein "unverschlüsseltes WLAN" (sagt auch Windows), jedoch habe ich einen MAC-Filter eingerichtet der genau meine eigenen IP's (drei an der Zahl) beinhaltet...
Ich finde diese Maßnahme besser als ein WPA2 Passwort, da dieses mittlerweile ja auch ausgelesen werden kann wobei natürlich auch MAC-Adressen gefälscht werden können aber dann muß erstmal eine meiner drei eingetragenen "erwischt" werden.

Schlecht wäre nur wenn es eine Möglichkeit gäbe die aus den Routerpaketen die als "allowed" eingetragenen MAC-Adressen auslesen kann (ähnlich der WPA "Knackmethode"). Bisher habe ich hierzu nichts erfahren.

Was meint ihr dazu?

FloW^^
Freizeitschrauber
13.05.2010 06:13
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

deine keys...
dann nehme ich mal an, dass deine keys sicherer als jene von familie mustermann mit SSID "dlink" oder "wlan" sind.

stell dir mal vor, du hast als nachbar jemanden, der's wirklich draufhat und der sein eigenes botnetz mit mehreren millionen rechnern besitzt...

glaubst du, dass irgendein passwort vor dem sicher is?

der schickt n paket/plugin fürs bruten an einen seiner bots, der es weiterverteilt, danach die gesnifften daten, welche ebenfalls weiterverteilt werden und nach 10-20 minuten hat er jedes passwort, das er will.

 
 
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