WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Störerhaftung entschärft und darauf hingewiesen, dass bei leichten Vergehen eine Höchstgrenze von 100 Euro abgemahnt werden kann. Schadensersatz muss von privaten Personen nicht geleistet werden

WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt Quelle: PC Games Hardware WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Mittwoch ein wichtiges Urteil gesprochen: Die Störerhaftung bei einem ungesichertem WLAN wird deutlich eingeschränkt. Privatpersonen können künftig nicht mehr mit Schadensersatzklagen überzogen werden. Eine Unterlassungsklage ist aber weiterhin rechtens, wenn ein Dritter das nicht gesicherte WLAN missbraucht und Urheberrechtsverletzungen begeht.

Das Urteil würde im Rahmen einer Klage gegen eine Internetnutzerin gesprochen, von deren Anschluss ein Musiktitel heruntergeladen wurde. Die Angeklagte befand sich jedoch zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub. Das Landgericht Frankfurt bestätigte zunächst die Forderung des Klägers nach Schadenersatz, Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. In nächster Instanz am Oberlandesgericht Frankfurt wurde das Schadensersatzurteil jedoch revidiert, da die Angeklagte nicht der Täter war.

Die als Abmahnanwälte bekannten Kanzleien dürfte das Urteil wenig erfreuen, denn das OLG Frankfurt weist darauf hin, dass in Absatz 2, Paragraph 97a eine Höchstgrenze von 100 Euro für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen hinterlegt ist. Diesen Teil gibt es bereits seit 2008. Zwar sei im oben genannten Fall dieser Paragraph noch nicht verabschiedet gewesen, aber der Fall wäre in diese Klausel gefallen. Zumindest entreißt das aktuelle Urteil den Abmahnanwälten die Grundlage, da hier hohe Gebühren und Schadenersatzforderungen aufgerufen werden, um Kasse zu machen.

Von der Sicherung des WLANs ist der Betreiber damit aber nicht entbunden. Maßnahmen zur Sicherung seien zu ergreifen, aber es sich nicht zumutbar, dass der private Betreiber des WLANs permanent in neueste Sicherungstechnik investiert. Zum Zeitpunkt der Installation des Routers muss dieser aber mit aktuell am Markt verfügbaren Mitteln gesichert sein. Wer dem nicht nachkommt, wird mit Klagen auf Unterlassung und Abmahnkosten bis 100 Euro rechnen müssen.

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    • Kommentare (23)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Rayken Software-Overclocker(in)
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        WPA2 must have, Mac Adressen Filterung ist ein nettes feature , aber alleine ist das sinnlos.... zu mal du ja schon weisst, dass man Mac Adressen fälschen kann.
      • Von Rayken Software-Overclocker(in)
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        WPA2 must have, Mac Adressen Filterung ist ein nettes feature , aber alleine ist das sinnlos.... zu mal du ja schon weisst, dass man Mac Adressen fälschen kann.
      • Von Gexi1105 Komplett-PC-Käufer(in)
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        Hi ihr,

        muss man nun ein WPA2 Passwort in seinem Router einrichten auch wenn andere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden???

        Ich habe bei mir quasi ein "unverschlüsseltes WLAN" (sagt auch Windows), jedoch habe ich einen MAC-Filter eingerichtet der genau meine eigenen IP's (drei an der Zahl) beinhaltet...
        Ich finde diese Maßnahme besser als ein WPA2 Passwort, da dieses mittlerweile ja auch ausgelesen werden kann wobei natürlich auch MAC-Adressen gefälscht werden können aber dann muß erstmal eine meiner drei eingetragenen "erwischt" werden.

        Schlecht wäre nur wenn es eine Möglichkeit gäbe die aus den Routerpaketen die als "allowed" eingetragenen MAC-Adressen auslesen kann (ähnlich der WPA "Knackmethode"). Bisher habe ich hierzu nichts erfahren.

        Was meint ihr dazu?
      • Von amdintel
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        Der Störenfried sind die Provider selber ,
        auf der einen Seite soll das jeder haben auf der andern Seite ist es der Oma mit 65 Jahren zu kompliziert das richtig abzusichern kann man auch nicht verlagen
        die Oma das alles gleich weiß ;
        die s.g. DSL Hotlines sind auch oft nicht erreichbar ,
        wenn einer mal Rat da sucht ..
        aus reiner Geldgir wird der dumme Kunde nicht aufklärt darüber und heute stur/zwangsweise jedem ein Router mit Wlan andrehen/aufzwingen obwohl das der ein oder andere nicht haben will/ nicht braucht ;
        ohne Wlan wurde es das Problem nicht geben,
        (ich möchte z.b in meiner WG kein Wlan haben );
        aber hier gibt es eh kein DSL und daher habe ich auch das Risiko nicht .
        hatt du DSL biste immer mit einem Bein im Knast
        auch wenn du dich legal und korrekt verhältst ,
        das ist dein Deutschland -> ..
      • Von FloW^^ Freizeitschrauber(in)
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        deine keys...
        dann nehme ich mal an, dass deine keys sicherer als jene von familie mustermann mit SSID "dlink" oder "wlan" sind.

        stell dir mal vor, du hast als nachbar jemanden, der's wirklich draufhat und der sein eigenes botnetz mit mehreren millionen rechnern besitzt...

        glaubst du, dass irgendein passwort vor dem sicher is?

        der schickt n paket/plugin fürs bruten an einen seiner bots, der es weiterverteilt, danach die gesnifften daten, welche ebenfalls weiterverteilt werden und nach 10-20 minuten hat er jedes passwort, das er will.
      • Von Ob4ru|3r Lötkolbengott/-göttin
        AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

        Zitat von Gamersware
        wo wohnst Du, damit Dein Zugang mal lahmgelegt/umbenannt werden kann...

        Google hilft:
        z.B. wpa2 +hacked
        oder WPA2 geknackt ...? - ForumBase

        Na supi, da läufts auch auf Brute Force hinaus ....

        Klar, mit genug Rechenpower kriegt man alles "geknackt", die Frage ist halt: Mit welchem Hardwareaufwand in welcher Zeit? Ich bezeichne meine Keys mal einfach weiterhin als "sicher", da ich schlicht den Aufwand nicht wert bin dass ganze Serverfarmen daran rechnen bei mir reinzukommen.
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