Urteil vom Landesarbeitsgericht

Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem aktuellen Urteil, dass die private Nutzung des Internets kein automatischer Kündigungsgrund ist. (Florian Schmidt, 19.04.2010)
 
Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund
 
Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der angeklagten Person wurde vorgeworfen, während der Arbeitszeit im Internet privat gesurft zu haben. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber dem Angestellten die nicht-Erledigung der ihm aufgetragenen Aufgaben nachweisen muss. Selbst wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung unterschrieben hat, die den Gebrauch des Internets nur für dienstliche Zwecke erlaubt, besteht kein Grund für eine sofortige Kündigung. Der Arbeitgeber hat im vorliegenden Fall keine Nachweise vorgelegt, die den Angeklagten belasten könnten. Laut dem Urteil besuchte die angeklagte Person Homepages von Banken, um den aktuellen Kontostand zu überprüfen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hielt in dem Fall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses für sozial unangemessen.

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Aktuelle Kommentare
Blitzkrieg
Komplett-PC-Aufrüster
20.04.2010 12:02
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Quote: (Zitat von Carver)
Ja, die Umstände unter denen teils heutzutage gearbeitet wird, gehören ganz klar verbessert. Ich arbeite in der Krankenpflege und weiß, wovon ich rede. Trotzdem würde ich nicht generell sagen daß es besser wäre, gar nix mehr zu arbeiten. Bessere Arbeitsbedingungen mit weniger Druck, Anpassungszwängen und mehr Selbstentfaltungsmöglichkeiten müßten geschaffen werden.

Aber ich glaube davon träumen wir in 100 Jahren noch...


Wir sollten den Zustand der Lohnarbeit an sich in Frage stellen. Du bekommst nämlich nie den korrekten Gegenwert deiner Arbeit.

Amigo
Software-Overclocker
20.04.2010 10:57
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Hallo Chef!

Tomix
Kabelverknoter
20.04.2010 10:00
AW: Surfen am Arbeitsplatz ist nicht zwingend ein Kündigungsgrund

Quote: (Zitat von riedochs)
Es gibt genug Firmen die die Internetnutzung für private Zwecke am Arbeitsplatz verbieten oder nur in der Pause gestatten und das auch zurecht kontrollieren. Wer es tut: Abmahnung -> Kündigung.

Schließlich ist man zum arbeiten da und wenn der Arbeitgeber das eben nicht will muss man das akzeptieren oder sich einen anderen Job suchen.


JAAAAAAAA GENAU. Geh mal krank in die Arbeit...mal sehen ob dir einer DANKE für deine Mühe etc. sagt. Viele Arbeitgeber sind heutzutage wie Sklaventreiber siehe Unternehmen wo nur Zeitarbeiter eingestellt werden!!!!
Man sollte nicht immer alles so eng sehen. Den die Arbeitgeber sind auch keine ENGEL!!!!

Wenn eine Person permanent im internet surft ohne seine Arbeit zu erledigen dannnn jaaaaa. Aber nicht wegen 2 Minuten *lächerlich*

 
 
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