Welche Grafikkarte nutzt du derzeit zum Spielen? (Februar 2012)
Radeon HD 7970 (2.34%)
Radeon HD 7950 (NEU!) (0.78%)
Radeon HD 6990 (0.22%)
Radeon HD 6970 (4.23%)
Radeon HD 6950 (6.90%)
Radeon HD 6870 (4.90%)
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Radeon HD 5970 (0.56%)
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Radeon HD 5850 (5.35%)
Radeon HD 5770/5750/6790/6770/6750 (3.45%)
Radeon HD 4890/4870 (3.67%)
Radeon HD 4870/4850 X2 (0.56%)
Radeon HD 4850/4830 (1.00%)
Radeon HD 3870/3850 (0.11%)
Andere HD 2000/3000/4000/5000/6000 (1.00%)
Radeon-X-1000-Reihe (0.11%)
Geforce GTX 590 (0.33%)
Geforce GTX 580 (8.91%)
Geforce GTX 570/GTX 560 Ti-448 (13.47%)
Geforce GTX 560 Ti (7.46%)
Geforce GTX 550 Ti (0.33%)
Geforce GTX 480 (2.78%)
Geforce GTX 470 (5.46%)
Geforce GTX 460/560 Non-Ti/465 (7.57%)
Geforce GTS 450 (0.33%)
Geforce GTX 285/280/275 (3.67%)
Geforce GTX 260 (alle Versionen) (2.34%)
Geforce GTS 250/9800/8800 GT/GTS/GTX(+)/Ultra (1.67%)
Andere Geforce 500/400/200/8000/9000 (1.11%)
Geforce-7-Reihe (0.22%)
Ganz andere Grafikkarte (S3, Matrox, 3dfx & Co.) (0.22%)
Ich nutze eine Intel-IGP (z. B. HD 3000) (0.11%)
Ich nutze eine AMD-APU/IGP (0.33%)
Ich fühle mich geistig überfordert (0.67%)
898 Teilnehmer
PC-Selbstbauer
20.03.2010 20:03
Marketing ist wie Krieg. Ich habe lange genug in diesem Bereich gearbeitet, um das aus eigener Erfahrung bestätigen zu können. Und im Krieg gibts List, Betrug, Täuschung, Falschheit und jede Menge unschuldige Opfer. Deshalb würds mich nicht wundern, wenn die Anschuldigungen stimmen würden. Schauen wir mal, was da rauskommt...
PC-Selbstbauer
20.03.2010 19:40
Zumindest wird das Gericht eine entsprechende Klage eines Urheberrechtsinhabers, der die unerlaubte Vervielfältigung selbst in Gang gesetzt hat, abweisen.
Solch ein Urteil hat es meines Wissens schon gegeben. Vor allem hat das wohl damit zu tun, daß hier um Zivilrecht geht und der Besitzer selbst den Besitz an der "gestohlenen" Sache aufgegeben hat. Deshalb ist es ja so wichtig, sich dabei nicht erwischen zu lassen. In der Regel verfolgen die "Urheber" die "Urheberverletzer" ja auch gar nicht selbst, sondern beauftragen Firmen damit, damit deren Tun nicht auf die Betreiber des Ganzen zurückfallen können.
Was anderes ist es natürlich, wenn dabei strafrechtliche Belange ins Spiel kommen. Diese werden abseits von den Zivilklagen behandelt. Allerdings gibt es auch hier den Straftatbestand der "Anstiftung zu einer Straftat".
Wie das in den USA ist, weiß ich nicht.
Sysprofile-User
20.03.2010 19:19
aber ich frage mich, ist das ganze legal? oO
"Verleitung zum Diebstahl" . Denke nicht daß das 100% legal ist.