Wettbewerbsvorteil Preissuchmaschine muss aktuelle Preise erhalten

Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Urteil: Bevor ein Händler eine Preiserhöhung vornimmt, muss diese erst an die Preissuchmaschine gemeldet werden, sonst kommt es zu Irreführung des Kunden. (Mario Riemann, 13.03.2010)
 
Preisveränderungen müssen erst an die Preissuchmaschinen gemeldet werde, bevor Sie im eigenen Shop durchgeführt werden.
 
Preisveränderungen müssen erst an die Preissuchmaschinen gemeldet werde, bevor Sie im eigenen Shop durchgeführt werden. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Vor rund sechs Monaten wurde bereits festgelegt, das sowohl Preissuchmaschinen, als auch Online-Händler die Preise und Versandkosten ihrer Angebote klar und transparent darstellen müssen, damit es nicht zu Missverständnissen bei den interessierten Kunden kommt (PCGH berichtete).

Nun geht es um die Veränderung der Preise. Im aktuellen Fall hatte ein Händler eine Saeco Espressomaschine für 550 Euro im Angebot und stand damit bei der Suchmaschine Idealo auf Platz 1 von 45 Anbietern. Noch am selben Abend erhöhte man den Preis im eigenen Shop auf 587 Euro, in der Suchmaschine blieb er aber weiterhin auf 550. Dagegen klagte ein Mitbewerber beim Bundesgerichtshof und bekam Recht. Solch eine Irreführung sei nicht gestattet und führt zu einem Wettbewerbsvorteil. Sollten die Händler eine Preisveränderung vornehmen wollen, muss diese zuerst an die Preissuchmaschine gemeldet werden. Erst wenn diese aktuell ist, darf die Veränderung auch im eigenen Shop erfolgen - so der Bericht von focus.de.

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Aktuelle Kommentare
tm0975
Freizeitschrauber
14.03.2010 19:50
AW: Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

gutes urteil. mir geht das mit piramax und co mächtig auf die ketten. solche anbieter versauen den guten dienst von preissuchmaschinen.

guna7
PCGH-Community-Veteran
14.03.2010 08:52
AW: Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Gut für den Kunden, für den Händler könnte das allerdings schwierig werden.

Freakless08
Software-Overclocker
13.03.2010 22:02
AW: Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Das PCGH immer das wichtigste in den News verschweigen muss.
Genaus wie gestern bei der Pink Floyd News wurde nichts über den Vertrag zwischen EMI und Pink Floyd geschrieben und das der Gewinn von Onlineverkäufe durch EMI nicht ausgezahlt wurde ....

- Zum Thema -
Der Händler hatte zur gleichen Zeit den neuen Preis an die Suchmaschine durchgegeben, aber die Suchmaschine hatte den Preis erst später aktualisiert.

Somit : neuer Preis der Suchmaschine melden - warten bis Suchmaschine den neuen Preis aufführt (auch wenn es mal Stunden dauert) - danach den eigenen Preis anpassen. Problematisch aber wenn man sich in mehrere Suchmaschinen eingetragen hat.

 
 
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