Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung - Update: Telekom und Vodafone löschen Daten

35.000 Bürger hatten im Jahr 2009 die bisher umfangreichste Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klageschrift richtete sich gegen ein, Ende 2008 in Kraft getretenes, Gesetz, das die Speicherung von Nutzerdaten moderner Telekommunikationswege vorsieht. Heute gab es einen Urteilsspruch. (Johannes Schaller, 03.03.2010)
 
Bundesverfassungsgericht spricht Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung
 
Bundesverfassungsgericht spricht Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung [Quelle: siehe Bildergalerie]
Original-Artikel vom 03.02.2010: Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein Urteil zur Verfassungsklage gegen die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerdaten gesprochen. Demnach ist diese Massen-Speicherung nicht verfassungsmäßig und somit nicht zulässig. Die Richter begründeten diese Entscheidung mit der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Außerdem widerspreche es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zeige entscheidende Mängel im Bereich der Sicherheit der gespeicherten Daten und deutlich fehlende Transparenz.

Laut dem Urteil wolle man die Speicherung von Kommunikationsdaten, wie es von einer EU-Richtlinie gefordert wird, nicht generell ausschließen, allerdings setze ein solches Vorgehen strengste Bedingungen voraus, welche bisher nicht erfüllt wurden.

Seit 2008 werden laut dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert und können bei dringendem Strafverdacht oder zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Diese Erfassung von Verkehrsdaten wurde nun mit dem Urteil von Karlsruhe für nichtig erklärt, der Vorratsdatenspeicherung fehle die rechtliche Grundlage und somit ist die Speicherung einzustellen und bisher erhobene Daten sind zu löschen, so die Richter.

Update vom 03.02.2010: Telekom und Vodafone löschen Daten
Kurz nach Bekanntwerden des Urteils beginnen die großen deutschen Anbieter mit der Löschung der auf Vorrat gespeicherten Daten. Gegenüber golem.de meldet die Telekom, dass die Speicherkapazität bei 19 Terabyte liegt und man nun mit der Löschung begonnen habe. Bei Vodafone habe man bereits gestern, kurz nach der Bekanntgabe, mit der Löschung begonnen. Weitere Informationen finden Sie auf golem.de.

Weitere interessante Artikel zum Thema Sicherheit bei PC Games Hardware:
Avira Antivir 10 kommt Ende März - erste Screenshots
Neue Sicherheitslücke im Internet Explorer entdeckt
USA: Schüler per Webcam ausspioniert?
 
 
News, Tests und Downloads zu Sicherheits-Software finden Sie auf der Sicherheits-Übersichtsseite von PC Games Hardware Online.
 
 
 
Verwandte Artikel:   Bundesverfassungsgericht   Daten   Speicherung   Karlsruhe   Kommunikation  
 
 
 
Aktuelle Kommentare
Brzeczek
Software-Overclocker
05.03.2010 11:28
AW: Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

Na endlich hört das auf

Gerry
Komplett-PC-Aufrüster
04.03.2010 17:48
AW: Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

Nur mal so am Rande, da man im Internet immer wieder liest, dass es hier zu Verwechslungen kommt:
Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf die Verfolgbarkeit der Filesharing-Szene.

Die IP-Adresse inkl. Datum/Uhrzeit werden nicht aufgrund des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gespeichert, sondern nur zu Abrechnungszwecken und dies nur für 7 Tage.

Die gespeicherten Vorratsdaten durften bisher nur zur Verfolgung schwerster Straftaten verwertet werden.

BaronSengir
Software-Overclocker
04.03.2010 03:18
AW: Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

Quote: (Zitat von drakenbacken)
Ein Urteil, das Bände spricht. Da hatten sich die um unsere Sicherheit bemühten Instanzen wohl ihre feuchten Informations-Träume mit einem Gesetz erfüllt, daß grenzenlose Möglichkeiten bot. Alles speichern und bei Bedarf wie in einem riesigen Supermarkt einfach die Informationen in den Korb, die einem gefallen. Und jetzt heulen sie, daß sie ihre Arbeit gar nicht mehr machen können, weil das böse Bundesverfassungsgericht ihnen einen Klapps auf die Finger gegeben hat...

Wer die Freiheit der Bürger wirklich ernst nimmt, bringt kein Gesetz auf den Weg und schon gar nicht durch Bundestag/Bundesrat, das dem Grundgesetz in so eklatanter Weise widerspricht.

Das ist meine Meinung.



Absolut. Und es sollte viel mehr und deutlicher in der Presse breitgetreten werde das unsere Politiker sich einen scheiß um das GG kümmern.
Es kann einfach nicht sein das das BFG immer wieder Feuerwehr spielen muss. Sowas darf gar nicht erst verabschiedet werden.
Es sollte eine Grenze geben, wie viele solcher Gesetze ein Politiker vorschlagen kann bevor er gezwungen wird seinen Hut zu nehmen. Oder am besten noch Parteiweit merken wie oft sie solche Gesetze, bei denen das BFG Feuerwehr spielen musste, durchgewunken haben und dann gezwungene Neuwahlen durchführen wenn sie ihren verdammten Job so fahrlässig falsch machen.

 
 
2842 User online
Anmelden & mitmachen
Benutzername:
Kennwort:
Angemeldet bleiben
Alles zu Diablo 3
Alles zu SKYRIM
Alle News, alle Infos
Komplett-PCs von PCGH
Komplett-PCs von PCGH
So unterstützen Sie PCGH
Folgen Sie PCGH
Aktuelle Heft-Ausgabe
Print: Welche Hardware soll in die Einkaufsführer? (Mehrfachauswahl)
Grafikkarten (82.94%)
VGA-Kühler (38.96%)
Prozessoren (75.04%)
CPU-Kühler (68.40%)
Mainboards (78.28%)
RAM (71.10%)
Monitore (63.91%)
Eingabegeräte (43.09%)
Headsets (34.11%)
Festplatten (57.99%)
SSDs (80.07%)
Netzteile (67.32%)
Gehäuse (42.91%)
Lüfter (49.01%)
Wärmeleitpasten (30.52%)
Soundkarten (46.86%)
Soundsysteme (29.62%)
Sonstiges (siehe Kommentar) (3.59%)
557 Teilnehmer
PCGH-Webshops