Bundesverfassungsgericht spricht Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung [Quelle: siehe Bildergalerie]
Original-Artikel vom 03.02.2010: Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein Urteil zur Verfassungsklage gegen die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerdaten gesprochen. Demnach ist diese Massen-Speicherung nicht verfassungsmäßig und somit nicht zulässig. Die Richter begründeten diese Entscheidung mit der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Außerdem widerspreche es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zeige entscheidende Mängel im Bereich der Sicherheit der gespeicherten Daten und deutlich fehlende Transparenz.
Laut dem Urteil wolle man die Speicherung von Kommunikationsdaten, wie es von einer EU-Richtlinie gefordert wird, nicht generell ausschließen, allerdings setze ein solches Vorgehen strengste Bedingungen voraus, welche bisher nicht erfüllt wurden.
Seit 2008 werden laut dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert und können bei dringendem Strafverdacht oder zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Diese Erfassung von Verkehrsdaten wurde nun mit dem Urteil von Karlsruhe für nichtig erklärt, der Vorratsdatenspeicherung fehle die rechtliche Grundlage und somit ist die Speicherung einzustellen und bisher erhobene Daten sind zu löschen,
so die Richter.
Update vom 03.02.2010: Telekom und Vodafone löschen Daten Kurz nach Bekanntwerden des Urteils beginnen die großen deutschen Anbieter mit der Löschung der auf Vorrat gespeicherten Daten. Gegenüber golem.de meldet die Telekom, dass die Speicherkapazität bei 19 Terabyte liegt und man nun mit der Löschung begonnen habe. Bei Vodafone habe man bereits gestern, kurz nach der Bekanntgabe, mit der Löschung begonnen. Weitere Informationen finden Sie auf
golem.de.
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Software-Overclocker
05.03.2010 11:28
Na endlich hört das auf
Komplett-PC-Aufrüster
04.03.2010 17:48
Nur mal so am Rande, da man im Internet immer wieder liest, dass es hier zu Verwechslungen kommt:
Dieses Urteil hat keinen Einfluss auf die Verfolgbarkeit der Filesharing-Szene.
Die IP-Adresse inkl. Datum/Uhrzeit werden nicht aufgrund des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gespeichert, sondern nur zu Abrechnungszwecken und dies nur für 7 Tage.
Die gespeicherten Vorratsdaten durften bisher nur zur Verfolgung schwerster Straftaten verwertet werden.
Software-Overclocker
04.03.2010 03:18
Wer die Freiheit der Bürger wirklich ernst nimmt, bringt kein Gesetz auf den Weg und schon gar nicht durch Bundestag/Bundesrat, das dem Grundgesetz in so eklatanter Weise widerspricht.
Das ist meine Meinung.
Absolut. Und es sollte viel mehr und deutlicher in der Presse breitgetreten werde das unsere Politiker sich einen scheiß um das GG kümmern.
Es kann einfach nicht sein das das BFG immer wieder Feuerwehr spielen muss. Sowas darf gar nicht erst verabschiedet werden.
Es sollte eine Grenze geben, wie viele solcher Gesetze ein Politiker vorschlagen kann bevor er gezwungen wird seinen Hut zu nehmen. Oder am besten noch Parteiweit merken wie oft sie solche Gesetze, bei denen das BFG Feuerwehr spielen musste, durchgewunken haben und dann gezwungene Neuwahlen durchführen wenn sie ihren verdammten Job so fahrlässig falsch machen.