USK Jahresbilanz 2009: Verteilung der Altersfreigaben im Vergleich [Quelle: siehe Bildergalerie]
Die deutsche Stelle Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat ihre Jahresbilanz 2009 veröffentlicht. Demnach wurden im vergangenen Jahr 3.100 Computer- und Videospiele in Deutschland auf ihre Alterstauglichkeit bezüglich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) überprüft. Insgesamt sind es damit 114 mehr Verfahren als 2008, hauptsächlich aufgrund neuer Musik- und Casual-Spiele.
Für die Zukunft werden demnach außerdem vor allem Online-Spiele immer wichtiger. Da jedoch Titel, die komplett ohne Datenträger vertrieben werden, nach aktueller Rechtsgrundlage nicht überprüft werden können, will die USK künftig eine entsprechende Anpassung erwirken. Geschäftsführer Felix Falk sagte dazu Folgendes:
"Das partnerschaftliche Verfahren, in dem die USK als Selbstkontrolle der Wirtschaft den Prüfprozess organisiert und die Obersten Landesjugendbehörden die Alterskennzeichnung vergeben, hat sich bewährt und sollte im Sinne eines stringenten und wirksamen Jugendschutzes auch für Online-Spiele gelten."
Insgesamt gab es dagegen einen starken Rückgang bei Ego-Shootern. Während 2008 noch 148 Vertreter dieses Genres überprüft werden mussten, ist die Anzahl der benötigten Verfahren 2009 auf 66 gesunken und hat sich dabei fast halbiert. Konsolen werden im Bericht des Weiteren inzwischen als vorherrschende Spieleplattform in Deutschland bezeichnet. Weitere Statistiken und Informationen erhalten Sie sowohl in unserer Bildergalerie als auch auf der Webseite der
USK.
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PC-Selbstbauer
27.01.2010 23:53
Thanks a lot mathal84
Software-Overclocker
27.01.2010 14:48
6. Was bedeutet es, wenn ein Spiel keine Kennzeichnung hat?
Spiele ohne das deutsche Alterskennzeichen könnten jugendgefährdende Inhalte haben, da solche Spiele entweder nicht in Deutschland geprüft oder eine Kenn-zeichnung nach der Prüfung verweigert wurde. Es könnte sich dabei auch um illegal hergestellte Kopien handeln, deren Nutzung gegen strafrechtliche Bestim-mungen verstößt. Die Abgabe von nicht gekennzeichneten Spielen an Kinder und Jugendliche ist in jedem Fall verboten.
Nicht gekennzeichnete Computerspiele dürfen von Erwachsenen gekauft werden, können aber durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
www.usk.de/media/pdf/215....[URL="http://www.%3Cb%3Eusk%3C/b%3E"]
[/URL]
PC-Selbstbauer
27.01.2010 14:09
Genau das gleiche habe ich mich auch gerade gefragt