Düsseldorf, 10. Dezember 2009 - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht in dem geplanten Gebührenmodell der GEZ einen künstlich geschaffenen Wachstumshemmer für die gesamte Internetbranche in Deutschland. So sollen laut Medienberichten alle Internetnutzer ohne Fernseher einheitlich zu GEZ-Vollzahlern werden. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen würden so grundsätzlich mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 17,98 Euro belastet. Unter anderem junge Nutzer, die das Mobile Internet täglich nutzen - allerdings kaum öffentlich-rechtliche Inhalte, würden ohne Ermäßigung zur Kasse gebeten. Die Entscheidung über die neue GEZ-Gebührenordnung soll 2010 durch die Ministerpräsidenten der Länder fallen.Was halten Sie von dieser Position? Beschert die GEZ Deutschland mit der geplanten Gebührenänderung und Beweislastumkehr einen entscheidenden Nachteil im internationalen Wettbewerb? Ist eine globale Zwangsabgabe für alle Haushalte in den Händen einer nicht-staatlichern Einrichtung ihrer Meinung nach überhaupt zulässig? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und sagen Sie uns und der GEZ Ihre Meinung.
Nicht den internationalen Anschluss verlieren
"Die Nutzung des Webs mit einer allumfassenden GEZ-Gebühr zu belegen, wäre ein deutlicher Hemmschuh für die weitere Entwicklung des Internets in Deutschland. Das Web ist das Medium unserer Zeit, und wird zukünftig noch eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielen", sagt BVDW-Präsident Arndt Groth (Adconion Media Group). "Als Motor traditioneller Industriezweige, neuer Vertriebswege und Geschäftsmodelle darf die digitale Wirtschaft in Deutschland nicht den internationalen Anschluss verlieren. Das gilt besonders bei der Etablierung des noch jungen Mobile Internets."
GEZ-Gebühren bremsen den deutschen Mobile Markt
"Seit Jahren arbeiten wir daran, das Mobile Internet in Deutschland zu etablieren. Wenn zu den Kosten für Handy-Vertrag und Datenflatrate noch zusätzlich rund 18 Euro pro Monat entrichtet werden müssen, würden viele Anstrengungen der letzten Jahre ausgebremst", ergänzt Mark Wächter (MWC.mobi), Vorsitzender der Fachgruppe Mobile im BVDW. "Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Nutzung des Mobile Internet noch hinterher. Gerade Endgeräte der iPhone-Generation sorgen hierzulade für den derzeit benötigten Wachstumsschub, der durch eine zusätzliche GEZ-Gebühr gebremst würde."
Nachfolgend weitere Statements zu Detailaspekten aus den BVDW-Fachgruppen Mobile und Social Media:
Olav A. Waschkies (Pixelpark), Stellv. Vorsitzender der Fachgruppe Mobile im BVDW:
"Junge Generationen sind die Treiber neuer Technologien - derzeit unter anderem des Mobile Internet. Diese mit der GEZ-Gebührenpflicht abzustrafen, wäre wenig förderlich für die Entwicklung des Mobile Marktes in Deutschland."
Marcel Pirlich (ZED Deutschland), Leiter des Arbeitskreis Mobile Internet & Entertainment im BVDW: "Diese defacto-Kopfprämie kommt insbesondere für Jüngere, die maßgeblich das Mobile Internet vorantreiben, einer Internetsperre gleich. Zudem ist unklar, wie Kontrollen stattfinden sollen: Muss künftig jeder Handynutzer auf der Straße mit einer Frage nach einem "GEZ-bezahlt"-Nachweis rechnen? Oder wird der Betrag gar mit der Handyrechnung eingezogen?"
Axel Schmiegelow (sevenload), Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW:
"Die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stellen in der gesamten Onlinenutzung nur einen Bruchteil dar. Es gibt keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der 'Content-Steuer' GEZ-Gebühr, da die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte nicht zu, sondern abgenommen hat."
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Freizeitschrauber
06.01.2010 15:39
p.s.: Gibt es eigentlich noch eine Antwort auf den letzten Post?
MfG
eher nicht. ich habe diesen link bewusst nochmal gepostet, um aufzuzeigen warum ich der meinung bin, das der ÖRR wichtig ist.
einzelheiten zu diskutieren, wer welche sendeformate bevorzugt und wer nicht,bin ich nicht gewillt.
ich bevorzuge "dies". der andere verzichtet lieber darauf und bevorzugt "das".
ich gönne ihm sein "das" auch wenn er mir und anderen nicht das "dies" gönnt!
über jahrzehnte funktioniert dieses system mehr als gut. und ich hoffe das dies auch jahrzehnte so weitergeht. noch leben wir in einer sehr ruhigen zeit. aber wenn die leute anfangen zu vergessen, warum das so ist, kann es schnell wieder eine schwere zeit werden.
mehr werde ich dazu hier nicht mehr posten.
PCGH-Community-Veteran
06.01.2010 13:10
original: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ? Wikipedia
Das ist bekanntes Geschichtsgeschwafel. Wichtig ist zu verstehen, was eigentlich im Grundversorgungsauftrag steht. Und dieser deckt beispielsweise inhaltlich nicht ab, dass eine Tagesschauapps für Smartphones, auf Grund des kostenlosen Bereitstellens, den Markt für Informationsapps verzerrt, im Gegenteil, dass ist nicht erlaubt.
p.s.: Gibt es eigentlich noch eine Antwort auf den letzten Post?
MfG
Freizeitschrauber
06.01.2010 09:51
Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definiertem Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks daher die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Nachdem der öffentlich-rechtliche Rundfunk über rund drei Jahrzehnte eine Monopolstellung hatte, ergab sich Anfang der achtziger Jahre mit der Einführung des privaten Fernsehens und der Entstehung des dualen Rundfunksystems eine völlig veränderte Situation in der europäischen Rundfunklandschaft.
Neben privatrechtlichen und staatlichen Sendern bzw. Programmen ist die öffentlich-rechtliche die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten. Öffentlich-rechtliche Sender gibt es außer in Deutschland und Österreich auch in vielen anderen Ländern, so in Europa z. B. die RAI in Italien, die BBC in Großbritannien, der Nederlandse Publieke Omroep in den Niederlanden oder SVT in Schweden.
Gesetzlich zur Versorgung verpflichtete Rundfunkanstalten können auch in anderen Rechtsformen als eine staatliche Behörde oder in öffentlich-rechtlicher Form organisiert sein. So ist die schweizerische SRG SSR idée suisse seit 1991 ein Unternehmen als Verein im Sinne des Artikels 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Die SRG SSR idée suisse ist allerdings aus der öffentlich-rechtlichen SRG hervorgegangen und ist als zwangsgebührenfinanzierter Rundfunk (eingezogen durch die privatrechtlich organisierte Billag) immer noch denselben Prinzipien verpflichtet und erfüllt einen gesetzlichen Grundversorgunsgauftrag. Auch die norwegische Rundfunkgesellschaft NRK wird seit 1996 in der Rechtsform einer AG betrieben, welche sich allerdings im Staatsbesitz befindet und einen gesetzlichen Versorgungsauftrag wahrnimmt. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren und Steuergelder. In Schweden wird die SVT in Form einer Aktiengesellschaft betrieben, deren Aktien sich mehrheitlich im Besitz einer Stiftung befinden. Die Finanzierung erfolgt über Gebühren.
In Europa gibt es nur in Monaco weder öffentlich-rechtlichen noch staatlichen Rundfunk und auch keinen über Gebühren oder Steuern finanzierten Rundfunk mit anderer Rechtsform.
Deutschland
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARDIn Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender sind als gebührenfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.
Bereits am 22. September 1945 ging Radio Hamburg auf Sendung, das als Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt unter der Organisation von Hugh Greene für die gesamte Britische Besatzungszone wurde. Die ARD wurde am 5. Juni 1950 aus den sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, RB, SDR, SWF, NWDR sowie mit beratender Stimme RIAS Berlin gegründet, das ZDF sendete erstmals am 2. April 1963.
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht stellte danach im Jahre 1987 in einem Urteil fest, dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich. Die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland ist auch nicht im Grundgesetz vorgeschrieben.
Zu Zeiten der Weimarer Republik waren die Rundfunksender privatrechtlich geführte Gesellschaften (AGs/GmbH), bei welchen die einzelnen Länder sowie der Staat Teilhaber waren.
Mitte der 1980er wurde in Deutschland neben dem öffentlich-rechtlichen der private Rundfunk eingeführt. Im Rahmen der als „Duales System“ bekannt gewordenen Neuordnung des Rundfunks in Deutschland wurde dabei die Einführung des privaten Rundfunks untrennbar an die gesicherte Existenz eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekoppelt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereithält (Fernseher, Radio und neuartige Rundfunkempfangsgeräte), monatlich über die GEZ entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa.
Darüber hinaus hat er zur weiteren Finanzierung die Möglichkeit, in seinen Hauptprogrammen bis 20.00 Uhr einen Anteil an Werbung auszustrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist jedoch Sponsoring möglich.
Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn kann (im Gegensatz zu anderen ÖRR-Angeboten in Europa) eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht direkt erwirtschaften. Es ist den Rundfunkanstalten jedoch erlaubt, privatwirtschaftliche Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen."
solltet ihr euch mal durchlesen.
original: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk