Call of Duty 6 - Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 landen auf dem Index [Quelle: siehe Bildergalerie]
Original-Artikel vom 01.12.2009: In einer Sonderinfo hat die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) bekannt gegeben, dass Call of Duty 6 - Modern Warfare 2 und Left 4 Dead 2 in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurde. Betroffen ist die US-Version im Falle von Modern Warfare 2 und die EU-Version von Left 4 Dead 2. Die jeweiligen deutschen Versionen sind davon unberührt. Durch die Indizierung ist der Verkauf an unter-18-jährige und die Bewerbung der Spiele untersagt. Das Urteil wurde am 25. November gefällt und ist zum 1.12.2009 wirksam.
Informationen zum Verfahren von der offiziellen Webseite: "Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall."
Update vom 03.12.2009: Offensichtlich hat es die US-Version von Modern Warfare 2 geschafft, auf die B-Liste des Index aufgenommen zu werden. Das bedeutet, dass ein strafrechtliches Verbreitungsverbot nach Paragraf 131 des StGB ausgesprochen wird. Die Begründung sollte relativ klar sein: Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt. Dreh und Angelpunkt dürfte die berüchtigte Mission sein, die Sie während des Spielstarts annehmen oder ablehnen können. Noch ist keine Entscheidung gefallen, sollte es aber so kommen, dann darf die US-Version nicht mehr in Deutschland vertrieben werden. Es berichtete
golem.de.
Update vom 29.1.2010: Inzwischen steht
laut gameswelt.de nicht nur endgültig fest, dass die US-Version von Call of Duty: Modern Warfare 2 auf Listenteil B der Liste der jugendgefährdenden Medien verbleiben wird, sondern diese Einstufung nun auch für die EU-Version von Left 4 Dead 2 gilt. Damit werden diese beiden Versionen als strafrechtlich bedenklich im Sinne des StGB eingestuft und unterliegen in Deutschland zukünftig einem absoluten Verbreitungsverbot.
Alle Infos zu
Crysis 2, dem Ego-Shooter von Crytek, finden Sie auf der Themenwebseite. Alle News und Gerüchte zu
Battlefield 3, dem Shooter von EA/DICE, finden Sie auf der PCGH-Themenwebseite. Die ersten Infos zu
Modern Warfare 3, dem Shooter von Activision, finden Sie auf der PCGH-Themenwebseite.
Komplett-PC-Käufer
04.02.2010 14:18
also bei cod 6 is des ja berechtigt, aber left4dead?? naja intressiert mich bei des sowieso nich...
BIOS-Overclocker
31.01.2010 16:53
Ich hab eh die deutsche Version vom MW2, die darf ja noch vertrieben werden ne? Dann is ja alles gut.
Glaubt ihr, dass die Reaktion überzogen ist? Und wieso kommen die erst jetzt auf die Verbote? Etwas spät oder?
Sysprofile-User
30.01.2010 19:33
Bei Modern Warfare 2 wurde die US Version verboten, da müsste man schauen ob in UK eine andere Version verkauft wird, eine UK oder EU Version.