SchülerVZ

Datenskandal bei SchülerVZ - Update: Schweigegeldvorwürfe durch Verteidiger

Der mutmaßliche Erpresser und Dieb von SchülerVZ-Daten ist tot. Wie jetzt bekannt wurde, hat der sich in Untersuchungshaft befindliche Verdächtige selbst das Leben genommen. (Thilo Bayer, 04.11.2009)
 
SchülerVZ: Verdächtiger beim Datenklau begeht Selbstmord
 
SchülerVZ: Verdächtiger beim Datenklau begeht Selbstmord [Quelle: siehe Bildergalerie]
Original-Artikel: 31.10.2009
Die Affäre um den Datendiebstahl bei SchülerVZ und die anschließende Erpressung ist um ein neues Kapitel erweitert worden. Wie mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf dpa-Meldungen berichten, habe sich der 20 Jahre alte Verdächtige aus Erlangen in der Berliner Jugendstrafanstalt Plötzensee selbst umgebracht. Man habe den jungen Mann tot in seiner Zelle gefunden. Details wurden bisher nicht bekannt.

Zu Erinnerung: SchülerVZ war Opfer eines groß angelegten Datenmissbrauchs geworden. Ein anfangs unbekannter Täter hatte illegale Kopien der Daten vieler Nutzer angelegt. Anschließend nahm die Polizei einen Verdächtigen in Gewahrsam. Gegen den verhafteten Mann wurden wegen versuchter Erpressung ein Haftbefehl erlassen.

Update: 4.11.2009
Im Fall des SchülerVZ-Datenskandals und des Selbstmords des Verdächtigen gibt es Neuigkeiten. So hat der Anwalt des verstorbenen Hackers per Pressemitteilung verlauten lassen, dass offenbar eine Zahlungsbereitschaft seitens SchülerVZ bestanden habe. Im Originalton stellt sich laut Anwalt Dost die Frage, "ob das Unternehmen Daniel ein Schweigegeld angeboten hat, um das Aufdecken von „Sicherheitslücken“ der Plattform in der Öffentlichkeit verhindern zu können". Eine Erpressung läge in dem Fall nicht vor. Die Medienberichterstattung über einen "Datenklau" sei sachlich falsch.

Die VZ-Netzwerke weisen diese Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Markus Berger-de León, CEO VZ-Netzwerke: „Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden.“

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Aktuelle Kommentare
DaStash
PCGH-Community-Veteran
06.12.2009 17:33
AW: SchülerVZ: Verdächtiger beim Datenklau begeht Selbstmord

Quote: (Zitat von BlackDragon26)
Wollte das ganze nicht ver harmlosen wie du denkst sondern nur darauf aufmerksam machen das wenn man mist macht auch die möglichen folgen nicht ausser acht lassen sollte und abwägen ob man sie tragen kann!

Nur sieht es leider so aus das er rechtlich gesehen kein Mist gemacht hat und ihm nur etwas vorgewurfen wurde was strafrechtlich ahndbar ist, nämlich Erpressung. Diese hat aber nach seiner Aussage gar nicht stattgefunden, sondern StudiVZ wollte ihm für die Daten eine Summe x zahlen. Der Fall wird weiterhin überprüft und der verantwortliche Administrator, der mit ihm gesprochen hatte und der Rest, können sich warm anziehen, wenn das nachweisbar werden sollte. Stichwort fahrlässige Tötung.
Link

MfG

BlackDragon26
Sysprofile-User
06.12.2009 14:37
AW: SchülerVZ: Verdächtiger beim Datenklau begeht Selbstmord

Quote: (Zitat von Explosiv)
Er hätte doch seine gerechte Strafe bekommen, einen Tot zu verharmlosen halte ich für falsch.
Oder bist Du der Meinung, das man wegen Datenklau auf den Stuhl sollte ?
Ich denke mir mal, es wird schon enormer Druck da gewesen sein, keiner weiß was in einem Menschen vorgeht, manche sind halt labiler als andere.

Gruß Explosiv


Wollte das ganze nicht ver harmlosen wie du denkst sondern nur darauf aufmerksam machen das wenn man mist macht auch die möglichen folgen nicht ausser acht lassen sollte und abwägen ob man sie tragen kann!

DaStash
PCGH-Community-Veteran
11.11.2009 09:50
AW: SchülerVZ: Verdächtiger beim Datenklau begeht Selbstmord

Topic:
Wenn sich das bestätigt, dass StudiVZ ihn beschuldigten das Unternehmen erpresst zu haben, obwohl sie laut neuen Erkenntnissen ihn selber Geld für die Daten geboten zu haben, dann könnte man ja schon glatt von "in den Selbstzmord getrieben" reden.
Wirklich ein interessanter Artikel zu dem Thema.
heise online - Selbstmord nach SchülerVZ-Datenklau: VZnet in Erklärungsnot

MfG

 
 
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