"Zeiten terroristischer Bedrohung"

BKA: Bisher keine Online-Durchsuchung durchgeführt

Laut dem BKA hat bisher noch keine Online-Durchsuchung in Deutschland stattgefunden. Legal ist diese Methode bereits seit dem 1. Januar 2009. Die FDP kämpft derweil in den Koalitionsverhandlungen dagegen an. (Thomas Schleider, 15.10.2009)
 
Haupsitz des Bundeskriminalamt in Wiesbaden
 
Haupsitz des Bundeskriminalamt in Wiesbaden [Quelle: siehe Bildergalerie]
Seit dem 1. Januar 2009 ist ein Gesetz in Kraft, welches es dem deutschen Bundeskriminalamt ermöglicht, Rasterfahndungen, präventives Abhören der Telekommunikation mitsamt Internet-Telefonie, Abfragen von Verbindungsdaten, Lokalisation von Mobiltelefonen und eben auch Online-Dursuchungen legal durchzuführen. Entgegen den Befürchtungen von Datenschützern kam anscheinend letztere Methode jedoch bislang nicht zum Einsatz.

Die Tagsezeitung (taz) hat offiziell beim BKA nachgefragt und erfahren, dass bisher noch keine einzige Online-Durchsuchung stattgefunden habe. Dennoch halte man sie dort laut einem BKA-Sprecher "in Zeiten terroristischer Bedrohung" für ein "unverzichtbares polizeiliches Instrument".

Laut blogs.taz.de ist die FDP derweil in den Koalitionsverhandlungen mit der Union bemüht, einen Verzicht auf Online-Durchsuchungen zu erwirken - wir halten Sie auf dem Laufenden.

Was halten Sie von der Tatsache, dass bisher noch keine Online-Durchsuchung durchgeführt wurde? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion.

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Aktuelle Kommentare
Angulimala
Schraubenverwechsler
17.10.2009 12:02
AW: BKA: Bisher keine Online-Durchsuchung durchgeführt

Wers noch nicht kennt...Ist zwar schon älter, aber dennoch aktuell:

Hinweise auf illegalen Bundestroyaner in Bayern: Hausdurchsuchung bei der Piratenpartei - taz.de

Ach übrigens: Der Trojaner wird meines Wissens nicht us dem Internet installiert, sondern die müssen dafür Vorort, am Rechner sein. Wer also den Trojaner jemals haben sollte, was ich allerdings für recht unwahrscheinlich halte, der hatte auch Besuch zuhause.

Die Alarmglocken gingen ja auch bei dem Begriff "heimlich" an, weil eine Hausdurchsuchung mitgeteilt wird (dem Anwohner, wenn auch nachträglich per Zettel in der Wohnung). Der Bundestrojaner aber eben nicht, d.h., die gehen in die Wohnung, installieren ihre Software und verschwinden heimlich wieder. Was sie wärend ihrer Anwesenheit in der Wohnung machen, kann so keiner nachprüfen, und es könnte sogaer bedeuten, dass sie somit den richterlichen Verfügungen für eine Hausdurchsuchung umgehen, indem sie den Rechtsbegriff zumindest dehnen...

Papa
Sysprofile-User
16.10.2009 12:12
AW: BKA: Bisher keine Online-Durchsuchung durchgeführt

Keine Online-Durchsuchung, haha, Wers glaubt. Wird selig, in der bunten Republik.

Papa
Sysprofile-User
16.10.2009 11:55
AW: BKA: Bisher keine Online-Durchsuchung durchgeführt

Quote: (Zitat von carl.g)
Na klar, es ist ein unverzichtbares Instrument, wurde aber noch nie eingesetzt

Also eine der beiden Aussagen muss doch falsch sein, wenn sie es nie eingesetzt hätten, könnten sie doch gar nicht beurteilen ob es unverzichtbar ist.

Ich kann dem BKA da irgendwie nicht glauben.



Keine Online-Durchsuchung, haha, Wers glaubt. Wird selig, in der bunten Republik

 
 
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