Eidos trickst Raubkopierer aus [Quelle: siehe Bildergalerie]
Die Idee ist nicht neu. Schon Lucasarts, damals Lucasfilm Games, wendete es an. Bereits in Klassikern wie Zak McKracken ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt im Spiel, die Hauptfigur eingesperrt worden, wenn man Anfangs die Kopierschutz-Codes falsch eingab. Das Durchspielen wurde somit unmöglich gemacht.
Nun wurde es auch bei Batman: Arkham Asylum
bekannt, welches in den USA erst morgen bzw. in Deutschland am 18. September erscheint. Ein besonders dreister Raubkopierer fragte bereits vor einigen Tagen, also verdächtigerweise vor Release, im
offiziellen Eidos-Forum nach Rat, denn er kam im Spiel ominöserweise nicht weiter.
Der Grund: Sein Gleiter, den Batman zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzen muss, funktioniert nur, wenn das Spiel mit den originalen Dateien gespielt wird. Erkennt das Spiel diese als falsch an, was bei gecrackten Versionen, zum Beispiel aus P2P-Netzwerken, der Fall ist, wird dieser Bug aktiviert. Ein Administrator des Forums antwortete dem Hilfesuchenden mit folgenden amüsanten Worten:
"The problem you have encountered is a hook in the copy protection, to catch out people who try and download cracked versions of the game for free.
It's not a bug in the game's code, it's a bug in your moral code.” Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Kopierschutz bis zum Release reibungslos funktioniert, sonst wären Komplikationen vorprogrammiert.
Ehrliche Kunden besorgen sich das Spiel natürlich auf legalem Wege, zum Beispiel von
Amazon, wo man es derzeit für völlig angemeßene 38,45 Euro vorbestellen kann.
Was halten Sie von dieser Methode? Genugtuung für den ehrlichen Kunden oder gefährliches Spiel mit Bugs ? Nutzen Sie die Kommentarfunktion!
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Moderator
18.09.2009 12:32
...
Und imo habe ich nirgendwo etwas unterschrieben, dass mich zu deren EULAs verpflichten würde...
Solange es nicht gegen geltenes Recht verstößt, ist das sehr wohl der Fall.
Du musst den Lizenzbedingungen zustimmen, ehe du in irgendeiner Weise Daten auf deine Festplatte kopieren darfst und dann bist du auch daran gebunden.
Wenn sie dir nicht gefallen, solltest du aber tatsächlich das Recht haben, dass Spiel zurückzugeben.
(Da wäre eine rechtliche Klärung mal wirklich interessant. Denn im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Rückgabe-nur-verpackt-Klauseln nicht zulässig sind -so ja schon nur durch Ausnahmeregelung bei Vernabsatz erlaubt-, sobald sich das aber in der Raubkopiererszene rumgesprochen hat, wären die Softwarehersteller ganz schnell gezwungen, eine andere Regelung zu finden)
PCGH-Community-Veteran
17.09.2009 13:54
MfG
Nur weil die es in ihre Nutzungsbestimmungen schreiben muss es noch lange nicht geltendes Recht sein, das mir ernsthaft irgendetwas vorzuschreiben hat.
Würdest du dich daran gebunden fühlen, wenn die da reinkritzeln "an Montagen nur im Hühnerkostüm spielbar" ?!
Und imo habe ich nirgendwo etwas unterschrieben, dass mich zu deren EULAs verpflichten würde, die Spiele werden vertragsfrei in den Läden vertickt (selbst schuld, wenn sie es mir verkaufen bevor irgendwo meine Unterschrift drauf steht, wäre ja noch schöner etwas erst zu bezahlen und nachher erst den zuzustimmenden Vertrag zu sehen), meist mit einem kleinen Hinweis auf der Rückseite, der weitere Nutzungsbestimmungen nur ankündigt, so gesehen dürfte ich jederzeit das geöffnete Spiel einfach wieder zurück geben, mit der Begründung "die vorher nicht einzusehenden Bestimmungen sagten mir nicht zu", oder aber ich stimme nicht zu, ignoriere die Anweisungen, wie ich das Produkt zu nutzen habe, behalte mein Geld, und mache was ich will damit, großartig zwingen wie ich da irgendwas zu nutzen habe können die mich mit vorher unbekannten Bestimmungen meiner Aufassung nach ganz einfach nicht.
man kann sich natürlich fragen, ob der kopierschutz der teil ist, der die dvd vor dem kopieren schützen soll, oder auch der teil, der beim spielen überprüft, ob die dvd im laufwerk liegt... ich finde es ist eher ersterer.
von der rechtlichen situation abgesehen finde ich, dass ich grundsätzliche mit ALLEN dateien auf meiner festplatte machen darf, was ich möchte! ob das nun löschen, verschieben, kopieren etc. ist. davon hat erstens niemand einen schaden und zweitens wird dabei auch kein urheberrecht verletzt, da ich das produkt ja gekauft habe und es nicht vervielfältige oder kopierte dateien verkaufe/weitergebe.
deswegen finde ich, dass man in der beziehung mal den ball flach halten sollte was rechtliches angeht. zumal eh niemand nachprüfen kann was die leute mit den daten auf ihren platten anstellen und wenn ich als ehrlich zahlender kunde lieber ohne dvd im laufwerk spiele, braucht da gar kein entwickler irgendwas zu meinen.
Das, was du "rechtliche Haarspalterei" nennst betrifft genau DAS was du als aus deiner Sicht selbstverständlich ansiehst, die EULAs (das Zeugs, wo du bei Installation einfach nen Haken drunter setzt und zustimmst) zwingen dich nämlich, das Spiel in keinster Weise zu verändern, also auch keine no-disc-.exe
Imo ist es auch so, dass wenn es auf meiner Platte ist, ich damit auch tun und lassen kann was ich will, ich habe es ja im Laden gekauft - Lizenzträumereien der Hersteller hin oder her - auf den Packungen steht nichts von Lizenzen, es wird als Spiel angepriesen, und ob ich da nachher sonst was mit mache (außer unberechtigt kopiere und damit Geschäfte mache, da greift ein ganz anderes Recht dann) geht niemanden etwas an, bei einem Schachbrett käme auch niemand auf die Idee mich anzumachen, weil ich den König blöd finde und durch ne Figur von nem Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel ersetze, nur weil es irgendwo hinten drauf als verboten angegeben wird.
Wenn ich am Spiel "herumbastel" verliere ich meinetwegen die Garantie, ist bei materiellen Gütern ja auch so, da kann ich auch nicht einfach dran rumfrickeln und nachher Ansprüche geltend machen - und jetzt nicht mit "immateriellem" Zeugs kommen - ich zahle reales Geld dafür, also gehört mir die Kopie auch, und kann damit tun und lassen was ich will, fertig. Und ob es mir als Kunde nachher gefällt eine Kleinigkeit zu ändern, damit mir das Produkt im Nachhinein besser gefällt hat die nicht zu kümmern, die haben ihr Geld, ich mein Produkt.
Weil ich mich im Recht sehe, überlege ich so langsam sogar mal zu meinem Anwalt zu gehen, und dem ein paar Scheinchen zuzustecken, dass er mir das Ganze mal darlegt, wie es derzeit Rechtslage ist, dass man wegen Änderung von lokal gespeicherten Dateien (die man bezahlt hat!) und nur im Privatgebrauch hat ernsthaft rechtlich belangt werden kann will sich mir nämlich nicht erschließen.
Software-Overclocker
17.09.2009 12:27
Ich finde die Idee klasse. Wenn das an mehreren Schlüsselstellen im Spiel gemacht wird hat kein Raupkopierer mehr Spaß an dem Spiel, es muss nur für den ehrlichen Kunden auch funktionieren. Aber wesentlich angenehmer als die ganze SecuRom und Aktivierungsscheiße