Unterlassungsklage

Beschluss: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten ausweisen - Update

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs müssen Internet-Preissuchmaschinen zukünftig auch auf die Versandkosten hinweisen. (Mario Riemann, 19.07.2009)
 
Preissuchmaschinen müssen nun auf die Versandkosten der Produkte hinweisen.
 
Preissuchmaschinen müssen nun auf die Versandkosten der Produkte hinweisen. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Preissuchmaschinen im Internet sind nützliche Tools, um den besten Preis für das gewünschte Produkt auszumachen. Viele Suchmaschinen leiden allerdings unter einen gravierenden Nachteil: Zu zahlende Versandkosten werden meist nicht in die Preiskalkulation aufgenommen.

Der Bundesgerichtshof reagierte nun auf eine Unterlassungsklage des Elektronikhändlers Promarkt gegen den Konkurrenten Media Online - dieser hatte auf froogle.de keine Versandkosten angegeben.

Nach dem Bericht auf sueddeutsche.de sind ab sofort alle Preissuchmaschinen dazu verpflichtet, auf die anfallenden Versandkosten hinzuweisen, denn nur so sei ein aussagekräftiger Preisvergleich überhaupt erst möglich.

Update: 19.7.2009
Die versandverschleiernden Methoden, die vom Bundesgerichtshof verboten wurden, gelten selbstverständlich auch die Internetversender selbst, nicht nur für die Einträge in Preissuchmaschinen.

Nur die direkte Anzeige der Versandkosten würde dem Kunden die Transparenz verschaffen, um seine Kaufentscheidung korrekt zu fällen. Kosten für den Versand müssten "vollständig, gut sichtbar und ohne Umwege" zu sehen sein. Ob damit gemeint ist, dass in Preissuchmaschinen künftig nur noch der Gesamtpreis zu sehen ist (Grundpreis plus Versand) ist unklar. Aufgrund der komplizierten Versandoptionen scheint das nicht realistisch. Unser Preisvergleichs-Partner Geizhals listet im Übrigen schon länger alle Versandoptionen des jeweiligen Anbieters in seinen Preisübersichten.
 
 
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Aktuelle Kommentare
Gunny Hartman
Gesperrt
19.07.2009 15:24
AW: Beschluss: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten ausweisen

Ja man kennt das doch, man will etwas bestellen und schaut sich um wo es am günstigsten ist, dazu geht man auf billiger.de oder hardwareschotte.de oder ähnliche Seiten. Dann sucht man das gewünschte Produkt und den günstigsten Anbieter. Und dann kommt oft der Schock. Entweder ist der Preis ohne Mehrwertsteuer ausgeschrieben, so dass der Händler das günstigste Angebot hat, oder die Versantkosten fehlen oder die Verfügbarkeit ist praktisch nicht gegeben. Ich habs letzens erst gesehn, als Ich mir einen Makita Bohrhammer gekauft habe. Produkt eingegeben, günstigstes Angebot gesucht, war 739€ ca. dann gabs noch ettliche die etwas drüber waren, auch welche mit 800€ und mehr. Der Listenpreis war ungefähr 1100€. Die 739€ waren tatsächlich das günstigste Angebot, da es eine Sonderaktion war. Bei den anderen Angeboten waren es ja 750-900€, teilweise ohne Mehrwertsteuer. Man muss also aufpassen, dass man den Preis immer inkl. Mwst. hat, damit man nicht denkt: oh ist das billig, und am Ende kommen noch 19% vom Preis dazu. Bei den Versantkosten find Ichs nicht mal so tragisch, da wenn man per Post oder DHL bestellt, die Kosten etwa immer gleich sind, auch wenns Ausreißer gibt. Man muss schon sagen, dass es Händler gibt, die alles tun, um im Preisvergleich ganz oben zu stehn, sprich sogenannte Lockangebote, die nur dazu dienen, dass Leute auf die Seite des Händlers gehen. Ich finde einfach, dass alle Kosten angegeben werden sollten, für Nachname, Versand, Mwst, usw. damit man einen transparenten Vergleich hat. Mit dem Bohrhammer hatte Ich z.b. glück, denn Ich hab fast 400€ gespart, gegenüber der UVP und der Versand war auch billig. Man sieht also dass es sich lohnt, genau hinzusehen.

guidodungel
PC-Selbstbauer
19.07.2009 15:11
AW: Beschluss: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten ausweisen

Das macht vieles leichter, da der Preisvergleich so noch besser in Anspruch genommen werden kann denn man muss nicht erst zum jeweiligen Anbieter auf die Seite gehen um den endgültigen Preis vor Augen zu haben.

push@max
Volt-Modder
17.07.2009 22:55
AW: Beschluss: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten ausweisen

Eigentlich ein guter Beschluss...es gibt bestimmt genügend Kunden die sich dann fragen, woher dann die zusätzlichen Kosten herkommen.

 
 
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