Gescheiterte Verfassungsbeschwerde

E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen, dass E-Mails auf Servern der Anbieter von der Polizei beschlagnahmt werden. Damit dürfen Polizeiermittler sammeln, wenn auch nicht grenzenlos. (Andreas Link, 16.07.2009)
 
E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden
 
E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

In der Unrteilsbegründung heißt es: "Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist es nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen."

Dennoch dürfen Polizeriermittler nicht wahllos und unbegrenzt auf die Daten zugreifen: "Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ein Zugriff auf gespeicherte Telekommunikation Inhalte erfasst, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung zählen, hat er insoweit zu unterbleiben. Es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist."
 
 
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Aktuelle Kommentare
GR-Thunderstorm
BIOS-Overclocker
18.07.2009 18:07
AW: E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

Quote: (Zitat von Bucklew)
Ein Terroranschlag soll soviele Menschen wie möglich so brutal wie möglich töten und verletzten. Da ist München 72 ein schlechtes Beispiel.


Ganz genau das war auch mein Argument. Genauso kann man behaupten, dass ein Bankraub mit Geiselnahme ein Terroranschlag ist...

Bucklew
Gesperrt
18.07.2009 17:19
AW: E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

Quote: (Zitat von GR-Thunderstorm)
Wie seht ihr das? Imo hatte das überhaupt nichts mit einem Terroranschlag zu tun, da es nur darum ging, ein paar Inhaftierte frei zu pressen. Wäre alles so gelaufen wie es die Geiselnehme gewollt hätten, wäre vermutlich niemand verletzt worden.

Es ist Terrorismus, allerdings kein Terroranschlag. Ein Terroranschlag soll soviele Menschen wie möglich so brutal wie möglich töten und verletzten. Da ist München 72 ein schlechtes Beispiel.

GR-Thunderstorm
BIOS-Overclocker
18.07.2009 16:16
AW: E-Mails auf Mailservern dürfen von der Polizei beschlagnahmt werden

Quote: (Zitat von Bucklew)
Es gab bis heute keinen einzigen Terroranschlag in Deutschland von ausländischen Drahtziehern.Warum sollten wir uns von der Politik damit Angst machen lassen?


Dazu fällt mir ein, dass ich da mal eine Diskussion auf Youtube mit einem hatte, der steif und fest behauptet hat, München 72 wäre ein Terroranschlag gewesen.
Wie seht ihr das? Imo hatte das überhaupt nichts mit einem Terroranschlag zu tun, da es nur darum ging, ein paar Inhaftierte frei zu pressen. Wäre alles so gelaufen wie es die Geiselnehme gewollt hätten, wäre vermutlich niemand verletzt worden.

 
 
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