Ich wähle keine Spielekiller / Killerspieleverbot

Ich wähle keine Spielekiller: Protestschreiben gegen Killerspiele-Verbot - Update

Ich wähle keine Spielekiller: Eine Aktion gegen die unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung von Video- und Computerspielern und für die Stärkung eines wirksamen Jugendschutzes. (PCGH, 07.06.2009)
 
Anschreiben zur Aktion >
 
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Paukenschlag vor der Europawahl: Noch vor der Bundestagswahl im September wollen die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Erwachsenen-Computerspiele durchsetzen. Gegenüber Welt Online konkretisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann Kriterien für das Unwort Killerspiel und möchte Spiele künftig verbieten, wenn "die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen" als wesentlicher Spielbestandteil auftritt.

Als konkrete Beispiele für derartige Titel führen Politiker preisgekrönte Erwachsenen-Spiele wie Grand Theft Auto 4 oder das millionenfach gespielte Counter-Strike an. Besonders der Multiplayer-Shooter ist regelmäßig in der Diskussion - dabei ist das Spiel ab 16 Jahren freigegeben, ein Indizierungsantrag wurde schon vor mehreren Jahren seitens der Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgewiesen.

Nach der erfolgreichen "Ich wähle keine Spielekiller"-Aktion im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl rufen wir erneut alle wahlberechtigten Spiele-Fans dazu auf, sich direkt an Kandidaten, Abgeordnete, Parteien und prominente Politiker zu wenden. Das geplante Paintball-Verbot, das einzig und allein auf den massiven Protest der Betroffenen gekippt wurde, zeigt die Wirksamkeit solcher Aktionen.

Wir bitten Sie: Wenn Sie sich gegen diese unsachliche, vorurteilsbehaftete Diskriminierung wehren möchten und sich stattdessen für wirksamen Jugendschutz einsetzen, dann machen Sie mit! Nutzen Sie die Wahlkampfphase - in dieser Zeit hören Ihnen jene zu, die von Ihnen gewählt werden möchten!

Das aktualisierte PDF kann ab sofort heruntergeladen werden (alternativer Download-Link) - ausfüllen, unterschreiben und ab ins Faxgerät! Selbstverständlich können Sie den nachfolgenden Text auch kopieren und sich per E-Mail an Ihren Kandidaten wenden.

Update: 7.6.2009
Am heutigen Wahltag wollen wir Sie noch einmal an unser Protestschreiben erinnern. Mittlerweile berichten nahezu alle Medien über das geplante Verbot von sogenannten Killerspielen und den Forderungen der deutschen Innenminister, noch vor der Bundestagswahl im Herbst ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

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Sehr geehrter Abgeordneter, sehr geehrter Kandidat,

im Vorfeld der anstehenden Europa- und Bundestagswahl wende ich mich heute an Sie persönlich. Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.

Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.

"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.

Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• die Durchsetzung bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
 

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Aktuelle Kommentare
bleedingme
PCGH-Community-Veteran
18.06.2009 15:27
AW: Ich wähle keine Spielekiller: Aktualisiertes Protestschreiben vor der Europawahl

Mit dieser Argumentation führt Herr Kaufmann die Forderung diverser Politiker nach einem Verbot von Killerspielen ad absurdum und schließt sich de facto der Haltung der meisten mit einer mindestens durchschnittlichen Intelligenz gesegneten spielenden Mitbürger an: Die positiven Effekte von Computerspielen gezielt nutzen, Eltern die mediale Welt näher bringen um zu verstehen, was ihre Kinder da eigentlich treiben, bestehende Gesetze und Regeln zum Jugendschutz endlich konsequent durchsetzen.

NGamers
PC-Selbstbauer
16.06.2009 17:21
AW: Ich wähle keine Spielekiller: Aktualisiertes Protestschreiben vor der Europawahl

Hat ja im Grunde nicht unrecht der Herr, nur wieso muss ich mich als 24 jähriger plötzlich hiervon betroffen fühlen?

Sie reichen von nachlassenden schulischen Leistungen bis zu suchtartigen Erkrankungen und sozialer Vereinzelung. Besonders gefährdet sind jene, die mit dem Einfluss von Medien in ihren Familien alleine gelassen werden, also die Schwächsten unserer Gesellschaft. Bei ihnen können sich bestehende Defizite verstärken und negative Vorbilder durchsetzen.


Blackrabbit
Komplett-PC-Käufer
16.06.2009 16:54
AW: Ich wähle keine Spielekiller: Aktualisiertes Protestschreiben vor der Europawahl

Servus Community,

am 05.06.2009 nach dem ich den bericht hier gelesen habe habe ich viele abgeordnete angeschrieben mit dem vordruck.
Unteranderem auch jeweils an die Bundesgeschäftsstellen der CDU,SPD etc....

Vor ca. 10 min habe ich ein Fax bekommen von der Bundesgeschäftsstelle der CDU, geantwortet hat mir Herr Michael Kaufmann.

Ich zitiere hier nun den ganzen Brief/Fax (falls PCGH daran interessiert ist faxe ich euch gerne das Dokument zu)

Der Brief:

Sehr geehrter Herr Blackrabbit (geändert fürs inet),

vielen Dank für ihr Schreiben zum Beschluss der Innenministerkonferenz über gewalt verherrlichende Computerspiele.

Computerspiele nehmen im Alltag der meisten Kinder und Jugendlichen eine besondere Rolle ein. Sie sind quasi zu einem Leitmedium geworden, Darin liegt eine große chance, weil sie junge Menschen spielerisch in ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen können. Solche Spiele sind wichtig. Auf Initiative der Union wurde deshalb der Deutsche Computerspielpreis geschaffen und 2009 erstmalig verliehen.

Gleichzeitig muss der Jugendschutz weiterentwickelt werden. Nur so kann er seinen Zweck erfüllen, Kinder und Jugendliche bei der Erkundung elektronischer Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten wirksam vor nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt ebenso für frauenfeindliche und rassistische Musik oder auch besonders brutale Comics.

Immer mehr Menschen suchen Spaß und Unterhaltung in Computerspielen. Negative Folgen eines exzessiven Spiel- und Medienkonsum können vielfältig sein und treffen Kinder und Jugendliche unterschiedlich. Sie reichen von nachlassenden schulischen Leistungen bis zu suchtartigen Erkrankungen und sozialer Vereinzelung. Besonders gefährdet sind jene, die mit dem Einfluss von Medien in ihren Familien alleine gelassen werden, also die Schwächsten unserer Gesellschaft. Bei ihnen können sich bestehende Defizite verstärken und negative Vorbilder durchsetzen.

Rechtliche Regelungen müssen Grenzen aufzeigen. Verbote allein reichen nicht aus, um Gefahren abzuwehren. Spiele, die Mord- und Metzelszenen detailliert darstellen und verherrlichen sowie zu Gewalttätigkeit anstacheln, gehören nicht in die Hände von Kindern. Deshalb sind eine bessere Alterskennzeichnung und eine Klarstellung der Kriterien für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren richtig. Bereits heute bietet das Strafrecht in Deutschland Regelungen für das Verbot eines Gewalt verherrlichenden Computerspiels.

Entscheidend ist die konsequente Umsetzung nach entsprechender Prüfung. Unerlässlich ist daneben eine frühzeitige und altersgerechte Medienerziehung in Familie, Kindergarten und Schule. Nur so können Kinder und Jugendliche die Chancen elektronischer Medien sinnvoll nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kaufmann
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

danach noch warum die cdu so toll ist und in den EU wahlen so gut waren und das die wähler ja frau merkel und der CDU vertrauen.


So Long
Blackrabbit

 
 
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