Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung als ungültig eingestuft [Quelle: siehe Bildergalerie]
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder zurück: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bezeichnet die pauschale und flächendeckende Sicherung von Informationen bei der Nutzung von Internet, Emails, Handys, Telefonen als ungültig und fordert den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung auf.
Wörtlich heißt es beim
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus der Entscheidung: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig." Die Verhältnismäßigkeit sei in keinem Fall gewahrt und daher sei die Richtlinie ungültig.
CDU und SPD seien nun angehalten, das neuste Gesetz zu auszusetzen, welches die flächendeckende Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens plant. In Brüssel solle nun die EU-Richtlinie erneut geprüft werden.
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PCGH-Community-Veteran
22.03.2009 10:34
Wie recht du damit hast!
Schraubenverwechsler
16.03.2009 23:42
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird einfach, auch aus historischen gründen "Grundgesetz" genannt. Das hat gar nichts mit dem ehemaligen provisorischen charakter zu tun. Wir haben auch ein Verfassungsgericht und kein Grundgesetzgericht!!! Das würde sich ja auch total beknackt anhören. Übrigens gibt es noch andere Verfassungen die sich so nennen, z.b. die Verfassung von Dänemark : Grundgesetz Dänemark (Danmarks Riges Grundlov), die Verfassung der Niederlande ( Grondwet ), Verfassung von Estland: Grundgesetz der Republik Estland, Die Verfassung Norwegens und die "Vier Grundgesetze" welche die schwedische Verfassung bilden und auch die Verfassung des Vatikanstaates nennt sich Grundgesetz. Ich denke das es jetzt jedem klar ist.
Software-Overclocker
16.03.2009 20:02
Die Menschen aus der ehmaligen DDR hatten nie die Möglichkeit bei der Wiedervereinigung über das Grundgesetz der BRD abzustimmen. Die Gültigkeit des Grundgesetz der BRD wurde einfach auf die DDR ausgedehnt, ohne Legitimation durch das Volk.
Ps. Durch Wahlen ist eine freier Entscheidung über das Grundgesetz und eine Legitmation dieser leider nicht möglich. Wie soll das denn bitte schön gehen?
Die Parteien die zu Wahlen zugelassen sind, sind allesamt für das Grundgesetz. Die Parteien die gegen das Grundgesetz sind, sind alle verboten, siehe z.B. KPD und NSDAP!
Ich habe und hatte also noch nie die Möglichkeit in irgendeiner Weise die Verfassung zu wählen. Ich kann bei den Wahlen also nur für das Grundgesetz stimmen aber nicht dagegen.
Das ist wahre Demokratie!
seit 19jahren!!!!
eigentlich ist scheißegal, was du unter demokratie möchtest.
es ist nunmal so und das schon sehr lange!
die verfassung haben unsere väter auf den weg gebracht.
und ich glaube kaum, das es sinnvoll wäre, wenn bei jedem neugeborenen ne neue abstimmung erforderlich wäre, nur weil es damals nicht dabei war.
übrigens hatten wir aus der DDR die möglichkeit darüber abzustimmen ob wir der bundesrepublik einschließlich grundgesetz beitreten.
dies taten wir indem wir eine erste und letzte freie regierung für die DDR wählten und diese legitimierten unseren betritt zu forcieren.
warst du damals nicht wählen?