Bei den kommenden AMD-Athlon-Prozessoren (rechts) lassen sich die L-Brücken nicht mehr schließen CPU-Modifikationen werden schwer. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Gerüchte mehren sich, nach denen AMD den Käufern von Boxed-Prozessoren keine Garantie gibt, wenn Wärmeleitpaste anstelle des beiligenden Wärmeleitpads verwendet wird. Wir haben bei AMD nachgefragt.
Was tun, wenn der PC streikt und der AMD-Prozessor keine Lebenszeichen mehr von sich gibt? Bevor Sie in so einem Fall panisch den Prozessor aus dem PC herausreißen und damit zu Ihrem Händler eilen, informieren Sie sich lieber bei uns über die geltenden Garantiebestimmungen.
Bei AMD-Prozessoren muss man grundsätzlich zwischen zwei Garantieleistungen unterscheiden. Es gibt verpackte Modelle mit Wärmeleitpad und CPU-Kühler ("Boxed") und unverpackte Prozessoren ("Tray"), die für Bastler und Aufrüster einzeln verkauft werden. Boxed-Prozessoren sind in der Regel 10 bis 20 Euro teurer als die unverpackten Prozessoren.
Boxed-Prozessoren Bei Boxed-Prozessoren gewährt AMD eine beschränkte dreijährige Garantie, vorausgesetzt, es wird der mitgelieferte Kühler samt Wärmeleitpad eingesetzt. "Kunden, die bei einem Boxed-Prozessor statt des Wärmeleitpads Wärmeleitpaste verwenden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Garantie", sagte AMDs Pressesprecher Jan Gütter auf Anfrage von PC Games Hardware. Grund für diese Garantiebestimmung ist laut AMD, dass die Kombination aus CPU, Kühlkörper und Wärmeleitpad gestestet und validiert wurde. Verwendet der Endkunde andere Komponenten als die mitgelieferten, erlischt die Garantie. "Wenn der Prozessor des Kunden einen Defekt hat, sollte dieser sich immer an den Fachhändler wenden, bei dem der Prozessor gekauft wurde."
Tray-Prozessoren Jeder Kunde, der einen Tray-Prozessor bei einem Händler seiner Wahl kauft, sollte sich vorher klarmachen, dass nur der Händler bei Schadensfällen zuständig ist. Im Klartext bedeutet dies: Wenn der Prozessor zwei Wochen nach dem Kauf einen Defekt hat, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ist dieser pleite oder weigert sich, den Schaden zu regulieren, hat man keinen Garantieanspruch an AMD. "Wer einen Tray-Prozessor kauft, ist auf den Händler und nicht auf AMD angewiesen", sagt Gütter. In der Praxis sind aber auch durchaus Fälle bekannt, die auf ein sehr kulantes Garantieverhalten seitens AMD in Einzelfällen hinweisen.
Durchgebrannt dank Overclocking? Klar ist aber auch: Wer seinen Prozessor außerhalb der von AMD festgelegten Spezifikationen betreibt (übertaktet) und den Prozessor dabei permanent beschädigt, hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Vergütung - weder bei Boxed- noch bei Tray-Ware. Übertakter, die glauben, sie könnten die Spuren am Prozessor vertuschen, sollten sich nicht zu früh freuen. Fast jeder Großhändler hat eine Teststation von AMD, bei der einwandfrei festgestellt werden kann, auf welche Art und Weise der Prozessor beschädigt worden ist. Im Klartext: Wer seine CPU übertaktet hat, kann sich den Versuch sparen, den defekten Prozessor umzutauschen. Schäden, die durch das Übertakten entstanden sind, können zweifelsfrei mithilfe der AMD-Teststation nachgewiesen werden.
Neue AMD-Prozessoren mit Übertaktungsschutz! Vor kurzem sind im Internet Bilder von AMD-Prozessoren mit neuem Gehäuse (Package) aufgetaucht. Unterschied zu den herkömmlichen AMD-Athlon-XP-Prozessoren: Die L-Brücken auf der Oberseite, welche beispielsweise Einstellungen wie Multiplikator, Kernspannung und Frontside-Bus bestimmen, sind nicht mehr von außen zugänglich. Dadurch wird es vermutlich sehr viel schwerer und aufwendiger sein, solche Prozessoren zu übertakten und als Fälschung mit höherer Taktrate in den Handel zu bringen. Allerdings werden findige Übertakter sicherlich einen Weg finden, um die neuen CPUs freizuschalten. Wann diese Prozessoren in den Handel kommen, ist unbekannt.
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