Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung - Generalstaatsanwaltschaft konkretisiert seine Ermittlungen

Internet

Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung - Generalstaatsanwaltschaft konkretisiert seine Ermittlungen

Lars Craemer Google+
|
13.02.2012 15:13 Uhr
|
Neu
|
Neues im Fall Kino.to bzw. Kinox.to. Laut Informationen des Focus droht den Premiumkunden, also solchen, die für einen Premium-Account bei den genannten Portalen Geld bezahlt haben, möglicherweise ein Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.

Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung Kino.to und Kinox.to: Premium-Kunden droht Strafverfolgung [Quelle: Siehe Bildergalerie] Update 2: Wie die Kollegen von Heise.de berichten, sei ist Sinn und Zweck der Ermittlungen, "die gesamte Nutzerschaft von Kino.to zu kriminalisieren". Man könne laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zwar "in vielen Fällen" feststellen, welche Filme oder Serien welche Nutzer angesehen habe. Man habe aber nicht vor, aus diesen Infos "Urheberrechtsverletzungen herzuleiten". Man fokussiere sich auf die Nutzer, die durch Paypal-Überweisungen die "gewerblichen Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber" unterstützt haben.

----------
Update 1: Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zur Thematik geäußert und schätzt ab, inwiefern Premium-Kunden belangt werden können. Seiner Meinung nach wäre der Schaden, den solche Kunden angerichtet haben, "relativ gering". Es könnte also auf eine Bagatellfall-Regelung hinauslaufen - bei Tauschbörsen ist die "Hürde" beispielsweise bei 3.000 Werke, die man angeboten hat. Mit Haftstrafen müssen Premium-Kunden nicht rechnen, Geldstrafen sind aber trotzdem möglich. In dem Fall würde eine Unterlassungserklärung beim Nutzer eingehen plus Schadensersatz im Bereich von "einigen hundert Euro".

Quelle: wbs-law.de

---------
Mit Kino.to wurde letztes Jahr eine der beliebtesten Streaming-Webseiten für Kinofilme und Serien aus dem Netz genommen. Und die GVU hat mit der inoffiziellen Nachfolgerwebseite Kinox.to bereits die nächste Streaming-Webseite auf der Abschussliste. Nun gibt es neue Erkenntnisse über das Thema Premium Accounts. Wie der Focus berichtet, soll "tausenden" ehemalige Kino.to-Nutzer ein Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden drohen. Diese hat nun Zugang zu entsprechenden Daten von Premium-Kunden, die per Paypal die Werbefreiheit auf diesen Seiten erkaufte. Matthias Leonardy von der GVU sagt, dass es den Nutzern der Portale Kino.to und Kinox.to klar sein müsse, dass sie mit ihrem Geld "Kiminelle unterstützen". Bei Kinox.to gibt es ein ähnliches Bezahlsystem wie damals bei Kino.to.

Kinox.to ist zwar kein offizieller Nachfolger von Kino.to, das Design und der Aufbau der Webseite ähneln der mittlerweile geschlossenen Webseite deutlich. Die GVU soll an Informanten aus der Szene einen sechsstelligen Betrag bezahlt haben. Möglicherweise droht durch eine ähnliche Aktion den Kinox.to-Betreibern das gleiche Schicksal wie den Kino.to-Verantwortlichen. Im Februar will die GVU Strafantrag stellen. Man habe viele Hinweise erhalten und Kino.to soll von "deutschsprachigen IT-Experten" geleitet werden. Zuletzt wurde die Strafbarkeit von Streaming-Inhalten vor Gericht bestätigt.

Quelle: Focus

In der Galerie: Von der Drehscheibe über Steam bis Origin - DRM im Wandel der Zeit

 
PC-Selbstbauer(in)
18.02.2012 15:22 Uhr
Die Meldung finde ich schon bedenklich.
Vielleicht muss man um die Raubkopiererei einzudämmen gar nicht ganze Portale verhaften und vom Netz nehmen, wie zuletzt Megaupload,
sondern es reicht ein Reihe solcher "Einschüchterungen".
PC-Selbstbauer(in)
15.02.2012 18:50 Uhr
Er will damit sagen, daß Kino.to eben gar keinen Premiumservice angeboten hat, sondern lediglich die von dir genannten Filehoster.
Und diese gab es eben auch nicht nur bei Kino. Gibt sicher genug Leute, die haben den Service genutzt und weder etwas von Kino.to gehört, noch sprechen sie überhaupt deutsch.
Software-Overclocker(in)
15.02.2012 18:25 Uhr
Zitat: (Original von Seppinator;3957645)

Ich kann mich auch nicht erinnern das es Strafbar sein soll bei einem Filehoster zahlender Kunde zu sein.


Ist es ja auch nicht.
Kino.to war aber kein Filehoster, sondern hat ausschließlich Streams zu normalerweise kostenpflichtigen Sendungen verlinkt. Da liegt der wesentliche Unterschied. Filehoster wollen normalerweise keine "Raubkopien" auf ihren Servern. Kino.to hat mit voller Absicht kostenpflichtige Inhalte kostenlos "angeboten".

Verwandte Artikel

481°
 - 
Das WWW wird besprochen und AMD virtualisiert mit Pacifica - das geschah am 25. Mai. Jeden Tag wagt PC Games Hardware einen Blick zurück in die noch junge, aber bewegte Geschichte des Computers. mehr... [3 Kommentare]
190°
 - 
Die Google Suche protokolliert Ihre Suchen immer mit, egal ob Sie bei Google angemeldet sind oder nicht. Wir verraten Ihnen hier, wie Sie den Suchverlauf löschen und die Suche von Google daran hindern, weiter ihre Suchanfragen zu protokollieren. mehr... [1 Kommentar]
61°
 - 
Tipps, um Firefox schneller zu machen: Firefox-Nutzer, die über eine ausreichend schnelle Internetverbindung verfügen und denen der Seitenaufbau beim Aufruf einer Seite dennoch gefühlt zu langsam vorkommt, können das Laden von Web-Inhalten durch das Aktivieren der Pipelining-Funktion im Browser beschleunigen. mehr... [33 Kommentare]