Google Street View: Klage abgewiesen, da Häuseraufnahmen rechtlich nicht relevant seien

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Google Street View: Klage abgewiesen, da Häuseraufnahmen rechtlich nicht relevant seien

Florian Eitel
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22.03.2011 16:25 Uhr
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Neu
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Das Kammergericht Berlin hat die Klage einer Frau gegen Google Street View abgewiesen. Die Klägerin hatte befürchtet, dass sie, ihre Familie und private Bereiche des Vorgartens sowie der Wohnung auf Google Street View-Aufnahmen zu erkennen wären. Das Gericht erklärte, dass die bloße Abbildung von Gebäuden rechtlich nicht relevant sei.

BMW HQ München BMW HQ München [Quelle: Siehe Bildergalerie] Die Klage einer Frau gegen Google Street View wurde vom Kammergericht Berlin abgewiesen. Die Klägerin befürchtete, dass sie, ihre Familie und private Bereiche des Vorgartens sowie der Wohnung auf Google Street View-Aufnahmen zu erkennen wären. Die Frau habe dem Gericht nicht nachweisen können, dass die Aufnahmen die Privatsphäre verletzten würden.

Das Kammergericht erklärte, dass das bloße Abbilden von Häuserzeilen oder Straßenzügen rechtlich nicht relevant sei - auch wenn die Aufnahmen von einem drei Meter hohen Stativ erfolgen. In Deutschland gebe es die sogenannte Panoramafreiheit, diese erlaubt es, Gebäude von der Straße aus zu fotografieren.

"Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View-Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden."

Weiterhin verweisen die Richter auf die Möglichkeit, bereits erstellte Street View-Aufnahmen auch nachträglich zensieren zu lassen. Zusätzlich macht der Internetkonzern Gesichter und Nummernschilder standardmäßig unkenntlich. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke erklärte hierzu: "Wenn Google hier den Bürgern das Recht auf Verpixelung ihrer Häuser einräumt, dann geschieht dies weniger aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, sondern vielmehr, um dadurch eine höhere Akzeptanz des Dienstes zu erreichen."

Laut Thomas Hören, Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, sei das Urteil ein Meilenstein für Google - Klagen gegen Street View werden zukünftig kaum eine Chance haben. Allerdings haben die Richter laut Thomas Hören einen wichtige Aspekt außer Acht gelassen: Die von Google erfassten Daten könnten zukünftig von beispielsweise dem Arbeitgeber oder Versicherungen zu Erstellung von Personenprofilen verwendet werden - dies sei besorgniserregend.

Quelle: berlin.de, zdnet.de, dw-world.de

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Moderator
23.03.2011 00:43 Uhr
Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden
Naja, wer außer "Gockel" geht sonst noch mit nem 3 Meter hohen Stativ durch die Straßen und fotografiert Häuser... und wer hat schon eine "Umfriedung" >3 Meter...
Zitat: (Original von HomeboyST;2821131)
Man sieht nichts was man nicht auch beim Vorbeifahren oder Vorbei gehen sehen würde....

Joa, vielleicht wenn Du auf 3 Meter hohen Stelzen durch die Gegend spazierst... oder Dich nicht in sondern auf den Bus stellst...
BIOS-Overclocker(in)
22.03.2011 19:53 Uhr
Zitat: (Original von HomeboyST;2821131)
Man sieht nichts was man nicht auch beim Vorbeifahren oder Vorbei gehen sehen würde....


Da bin ich absolut deiner Meinung. Ich verstehe auch nicht, warum um Google Street View so ein Heck-Meck gemacht wird.
Freizeitschrauber(in)
22.03.2011 19:10 Uhr
Meine Güte....

Man sieht nichts was man nicht auch beim Vorbeifahren oder Vorbei gehen sehen würde....


P.S. Passt irgendwie in das Klischee von H4, klagen, klagen, klagen... Kostet ja nichts...

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