Laut den Betreibern von movie2k.to sind Streaming-Webseiten nicht illegal. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Das konnte die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, nicht auf sich sitzen lassen. Die Betreiber von movie2k.to ließen wissen, dass es es kein Gesetz gegen den Betrieb von Steaming-Webseiten wie kino.to oder movie2k.to gebe. Daher könne, so die Movie2k-Logik, auch nicht gegen ein solches verstoßen werden. Eine Verurteilung wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB hielten die Macher von movie2k.to für unwahrscheinlich. Für die Betreiber der Webseite sei die Anwendung des §129 StGB rein dazu gedacht, gegen unliebsame Webseiten vorzugehen und eventuell durch so mögliche Zufallsfunde Verurteilungen wegen anderer Straftaten zu ermöglichen.
Schon damals berichteten wir, dass die Ausführungen aus mehreren Gründen fragwürdig seien. Nun meldet sich auch die GVU in einem aktuellen Blog zu Wort und verweist auf das Urheberschutzgesetz. Die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes würden die "Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" bzw. "die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung" regeln. Eine Webseite wie Kino.to oder Movie.2k würde es durch die Sammlung von Raubkopien erst ermöglichen, illegale Dateien zu finden. Filehoster würden keine Suchfunktion für diese Inhalte bieten. Erst durch die Veröffentlichung der Links auf der Portalseite seien die Dateien anderen zugänglich gemacht worden. Da die Betreiber der Portalseiten keine Erlaubnis der Rechteinhaber hätten, handle es sich nach Auffassung der GVU um eine "unerlaubte Verwertung und – wenn dadurch Einnahmen generiert werden – um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung". Es gebe auch entsprechende Urteile von Landesgerichten.Ob das öffentliche Bereitstellen von Raubkopien per Stream strafbar sei, ist eine Frage, die zwar in den USA jetzt vor der endgültigen Klärung steht. Dagegen stand dies in Deutschland nie zur Diskussion. Denn der Paragraph 19 a UrhG regelt das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" unabhängig von der verwendeten Technologie.
Die GVU ist der Ansicht, dass die Frage nach der Strafbarkeit des öffentlichen Bereitstellens von Raubkopien per Stream in Deutschland nicht zur Diskussion stehe. Der Paragraph 19 a UrhG regle das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" unabhängig von der verwendeten Technologie.
Quelle: GVU




Wenn Filme überteuert sind, dann ist der Verzicht die bessere Alternative, nicht nur weil sie legal ist. Vielmehr würde ein kompletter Boykott überteuerter Angebote ein deutlicheres Signal sein. Aber wenn so viele Portale wie Kino.to so stark frequentiert werden, zeigt das doch ein Interesse an den Inhalten. Begründungen wie "hätte ich mir eh nicht gekauft, eil der Film so schlecht ist" ziehen nicht, denn warum sollte man sich so etwas dann noch anschauen? Ich verzichte lieber auf Dinge, die mir überteuert erscheinen oder die ich mir nicht leisten kann. Solche Portale zielen nur auf eine völlig übersteigerte Konsumgier gepaart mit der Menalität, alles umsonst haben zu müssen, ab.
Weiterhin gibt es keine Möglichkeit einen Punkt zu definieren, von dem aus man sagen kann, hier hört die Uridee auf und hier beginnt eine neue eigenständige, schützenwerte Idee. Alles Quatsch. Es geht um Kohle und das ist verwerflich. Und schön, dass Spinal noch ma darauf hingewiesen hat: die GVU e.V. ist ein Verein - mehr nicht. Ich würde es daher gut finden, wenn die PCGH das auch deutlich machen würde, denn ich kann mir vorstellen, dass viele das nicht wissen oder verstehen. Auch wenn da Millionen schwere Anwälte am Start sind, haben die NULL zu sagen. Kasperkram...
Warum redet keiner darüber wie unmöglich es ist 20-30 Euro für DVD-Sammlungen zu bezahlen mit Uraltfilmen, Bud Spencer, Miss Marple etc.??? Das ist doch offensichtlich NUR KOHLEMACHEREI! Das hat doch nix mit "geistigem Eigentum" zu tun. Wann schnallen das endlich mal die Leute. Man kann solchen Medienkonzernen nicht auch noch zu applaudieren/unterstützen. Die zocken uns so schon ab.
Warum versucht kaum einer den kompletten Argumentationsweg zu gehen? Dann würde es sofort vielen Ja-sagern auffallen, aber leider... Ich kenne das auch von mir, man bewegt sich gedanklich in einem kleinen Kreis und man vermag da nicht herauszukommen. Aber vielleicht lassen sich ja ein paar Leute von uns "Anarchos" ärgern und so forschen sie dann freiwillig nach der Wahrheit. Das wär sowieso am besten.
Gute Nacht, liebe Leut!