Diablo 3: Blizzard räumt Rückgabe-Möglichkeit in Süd-Korea ein - auch in Deutschland denkbar? (34) [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Der Streit um Server-Ausfälle und einige andere rechtliche Grauzonen, wie der Handel mit virtuellen Gütern ist nicht nur hierzulande heiß diskutiert. In Süd-Korea scheinen die zuständigen Stellen aber schon um einiges weiter zu sein. Das Wall Street Journal (Asien) berichtet über das Einräumen von Rückgabemöglichkeiten gegenüber Blizzard und Diablo 3. Grund hierfür sei aber nicht ein freiwilliges Einlenken von Blizzard, sondern die dort gültigen Gesetze. Gleichwohl scheint dort aber auch der öffentliche Druck wesentlich intensiver zu sein, als hier.
Die südkoreanische FTC (Fair Trade Commission) leitete schon vor drei Wochen ein Verfahren gegen Blizzard ein, um die Probleme mit der Server-Stabilität zu untersuchen. Die dort geltenden Verbraucherschutzgesetze würden eine Rückgabe vorsehen, wenn es ein Problem mit dem gekauften Produkt gäbe und der Verbraucher ansonsten keinen Einfluss auf die Probleme hatte. Blizzard scheint die vorhandenen Server-Kapazitäten für den nach Verkaufsstart einbrechenden Spieler-Schwarm falsch berechnet zu haben. Über zweidrittel des gesamten Datenverkehrs stamme aus Asien.
Blizzard offenbarte nun augenscheinlich bestimmte Rückgabemodalitäten. Spieler, die nicht mehr als Level 40 erreichten und zweidrittel des Weges erspielt haben, können das Spiel zwischen dem 25. Juni und 3. Juli zurückgeben. Wer das Spiel ab sofort kaufe, könne bei Bestehen bleiben der Probleme das Spiel ebenfalls zurückgeben, allerdings bis maximal Level 20 und innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum.
Auch nach deutschem Recht wären derartige Rückgabemöglichkeiten denkbar bei Vorliegen eines Rechtsmangels, allerdings nur gegenüber dem Händler bei Anwendung von Kaufrecht (§§434, 435, 453 BGB). Bisher noch ein ungeklärtes Rechtsgebiet ist das Nutzer-Betreiber-Verhältnis und die rechtlichen Auswirkungen, wenn der zur Verfügung gestellte Account kaum bis gar nicht erreichbar ist. Ein Teil der Juristen geht von der Anwendung des Rechts für Werkverträge (§§631 ff. BGB) aus [Gantert, Rechte an Accounts und virtuellen Gütern, Seiten 137 ff.]. In der Folge kämen ähnliche Rechtsfolgen heraus, wie beim Kaufrecht, wobei hier ein Schadensersatz gegenüber Blizzard in Höhe des Kaufpreises bestehen könnte. Es herrscht aber große Unsicherheit in diesem Rechtsgebiet.
Quelle: Wall Street Journal Asien
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Wie der Strom fällt aus, wenn Mittags alle im Haus kochen? Dann koch halt wann anders...
Nichts anderes erzählst du hier. Jetzt wird einem schon vorgeschrieben, wann man zocken soll, und wie....
Das kann mir hier keiner erzählen. Zu 99% der Zeit sind die Server erreichbar. Nur in absoluten Ausnahmefällen konnte ich die letzten Wochen nicht spielen. Wer behauptet, kaum oder garnicht wegen Serverinstabilität spielen zu können, lügt entweder oder versucht immer genau dann zu spielen, wenn ein Patch aufgespielt wird. Ein Offline-Modus wäre natürlich weiterhin besser. Ich persönlich brauche ihn nicht, aber dann würde das rumgeheule endlich aufhören.
Die Situation der asiatischen Server kann ich nicht einschätzen. Aber wenn es wirklich so schlimm sein sollte, sollten die Käufer ihr Spiel auch zurückgeben können.